Verkehrsüberwachung: Fahrtenbuchauflagen

Hier finden Sie wichtige Hinweise zur ordnungsgemäßen Nutzung eines Fahrtenbuches.

Beschreibung

Die Verwaltungsbehörde kann einem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuches auferlegen, wenn nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften die Feststellung des Fahrers / der Fahrerin trotz umfangreicher Ermittlungen nicht möglich war. 

Durch das Fahrtenbuch soll sichergestellt werden, dass im Falle weiterer Verkehrsverstöße eine Ahndung nach Maßgaben des Ordnungswidrigkeiten- oder Strafrechts möglich ist und gegebenenfalls auch präventiv-polizeiliche Maßnahmen in Anwendung des Fahrerlaubnisrechts ergriffen werden können.

Zu den Pflichtangaben eines amtlich angeordneten Fahrtenbuches gehören

  • das Datum
  • die Uhrzeit von Beginn und Ende der Fahrt
  • das amtliche Kennzeichen
  • sowie alle Angaben zum Fahrer/ zur Fahrerin des Fahrzeugs.

Hier müssen sowohl Name als auch Anschrift eingetragen werden. Darüber hinaus muss jeder Eintrag von dem/der jeweiligen Fahrer/in unterschrieben werden.

Die Kontrolle, ob das Fahrtenbuch den Anforderungen entsprechend geführt wird, erfolgt durch Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes der Stadt Kassel oder durch die Polizei.

Wird die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen, nicht oder unvollständig beachtet, kann dieses Verhalten als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 Euro geahndet werden.

Anschrift und Öffnungszeiten

Verkehrsüberwachung

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

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