Verkehrsüberwachung

Haben Sie Fragen zu einem Verwarngeld im Rahmen der Verkehrsüberwachung, Störung eines Parkscheinautomaten oder ähnlichem?

Beschreibung

Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und, auf dieser Rechtsgrundlage aufbauend, die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Gemeinsam regeln sie die persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr, wichtige Verhaltensvorschriften, notwendige Fahrzeugstandards und die Beförderung von Personen und Sachen auf den verschiedenen Verkehrswegen. Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen beispielsweise sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese Aufgaben werden durch die Polizei und die Hilfspolizeibeamten der Städte und Gemeinden übernommen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt in der Verantwortung der Städte und Gemeinden und der Polizei.

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter "Straßenverkehrs-Ordnung".

Zur Abteilung Verkehrsüberwachung gehören folgende Aufgabenbereiche:

  • allgemeine Verkehrsüberwachung 
    Verfolgung und Ahndung von Verkehrsverstößen und anderen Ordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr
  • Geschwindigkeitsüberwachung
  • Zwangsentstempelung von Fahrzeugen 
  • Ermittlungsdienste  
  • Außendienst Stadtgebiet 
  • Abschleppmaßnahmen bei Verkehrsverstößen 
  • Beseitigung von nichtzugelassenen Fahrzeugen aus dem öffentlichen Verkehrsraum 
  • Verkehrsregelung
  • Entgegennahmen von Störungen an Parkscheinautomaten

Anschrift und Öffnungszeiten

Verkehrsüberwachung

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

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Erläuterungen und Hinweise

Glossar

präventiv (Prävention)

präventiv (Prävention)

Das bedeutet:
Man schützt sich vor etwas.
Auch wenn das noch gar nicht passiert ist.

Zum Beispiel:
Man schützt sich vor einer Krankheit.
Auch wenn man diese Krankheit noch nicht hat.
Man passt auf.
Dann bekommt man die Krankheit nicht.
Man kann auch sagen: vorbeugen.

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit bedeutet:
Eine Person hat eine Regel nicht beachtet.
Diese Regel steht in einem Gesetz.
Deshalb sagt man auch:
Gesetzes-Übertretung.
Weil ein Gesetz eine Grenze setzt.
Zwischen dem, was man machen darf.
Und dem, was man nicht machen darf.
Wenn man so eine Grenze über-tritt.

ABER:
Eine Ordnungs-Widrigkeit ist eine eher kleine Gesetzes-Übertretung.
Deshalb bekommt man dafür in Deutschland eine Geld-Strafe.
Man muss nicht ins Gefängnis.