Verkehrsüberwachung: Ordnungswidrigkeiten

Hier finden Sie Informationen zu Verwarngeldern und Bußgeldbescheiden bei Verstößen im ruhenden und fließenden Verkehr.

Beschreibung

Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel.

Anschrift und Öffnungszeiten

Verkehrsüberwachung

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

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Erläuterungen und Hinweise

Glossar

präventiv (Prävention)

präventiv (Prävention)

Das bedeutet:
Man schützt sich vor etwas.
Auch wenn das noch gar nicht passiert ist.

Zum Beispiel:
Man schützt sich vor einer Krankheit.
Auch wenn man diese Krankheit noch nicht hat.
Man passt auf.
Dann bekommt man die Krankheit nicht.
Man kann auch sagen: vorbeugen.

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit bedeutet:
Eine Person hat eine Regel nicht beachtet.
Diese Regel steht in einem Gesetz.
Deshalb sagt man auch:
Gesetzes-Übertretung.
Weil ein Gesetz eine Grenze setzt.
Zwischen dem, was man machen darf.
Und dem, was man nicht machen darf.
Wenn man so eine Grenze über-tritt.

ABER:
Eine Ordnungs-Widrigkeit ist eine eher kleine Gesetzes-Übertretung.
Deshalb bekommt man dafür in Deutschland eine Geld-Strafe.
Man muss nicht ins Gefängnis.