Soziale Mietwohnraumförderung: 15. August ist Antragsfrist

Für die Schaffung von Mietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können zinsgünstige Darlehen und Finanzierungszuschüsse vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen gefördert.

Im September entscheidet die Stadt Kassel, wie viele Wohnungen beim Land Hessen für das Programm 2024 angemeldet werden. Dafür werden bis zum 15. August 2024 alle eingegangenen Anträge gesammelt. Sollte es mehr Anträge als erwartet geben, wird die Stadt Kassel ein Ranking der Bauvorhaben erstellen. Berücksichtigt werden dabei Kriterien wie städtebauliche Prioritäten, Innen- vor Außenentwicklung, die geringste Anfangshöchstmiete und Klimaschutz am Bau. Die kommunale Finanzierungsbeteiligung der Stadt Kassel beträgt im Rahmen der Landesförderung für jede Sozialwohnung für Haushalte mit geringem Einkommen 10.000 Euro.

Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement der Stadt Kassel unter der Rufnummer 0561/787-6299 oder per Mail unter bauverwaltungsamtkasselde (Ansprechpartner ist Michael Schwarm). Informationen zu den Fördermöglichkeiten erhalten Wohnungsbaugesellschaften, Investoren und Bauträger kostenlos im Internet unter www.wibank.de.