Pakt gegen Armut - Pakthilfe

Der Kasseler Pakt gegen Armut ist eine gemeinsame Initiative von Stadtverwaltung und städtischer Zivilgesellschaft zur Armutsbekämpfung. Der Kasseler Pakt gegen Armut unterstützt mit dem Projekt „Pakthilfe“ dieses Engagement aus Spendenmitteln.

Viele Institution kümmern sich in Kassel um Menschen in prekären sozialen und finanziellen Verhältnissen. Das Engagement reicht von günstigen oder kostenfreien Mahlzeiten über kostenlose ärztliche Behandlungen, aufsuchende Arbeit oder Versorgung mit warmer Kleidung, insbesondere in der kalten Jahreszeit.


Gemeinsam gegen Armut - die Pakthilfe

Förderung hier online beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)

Im Rahmen der Pakthilfe sind Projekte und Maßnahmen im Stadtgebiet Kassel förderfähig, die sich explizit an Personen bzw. Personengruppen aus Kassel richten, die besonders von Armut betroffen oder gefährdet sind, beispielsweise:

  • Aktionen und Formate in Anlehnung an die jährliche bundesweite Aktionswoche „ Zu gut für die Tonne“ (Öffnet in einem neuen Tab) oder ähnliche Formate
  • Aufsuchende Hilfe, wie z. B. Ausweitung von mobilen Angeboten (Getränke, Lebensmittel, Hygieneartikel, ambulante mobile Sprechstunden)
  • Günstige oder kostenfreie Mahlzeiten, die über das reguläre Angebot hinausgehen
  • Unterstützungsleistungen im Rahmen des Hitzeschutzes
  • Unterstützungsleistungen im Rahmen des Erfrierungsschutzes für Wohnungslose
  • Besondere Formate an Infoveranstaltungen zu Angeboten und Leistungen
  • Besonders aufbereitetes neu aufgelegtes Info-Material (einfache Sprache, Fremdsprachen). 

Gefördert werden Projekte, die im Laufe des Jahres 2024 in der Stadt Kassel umgesetzt werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Initiativen, Einrichtungen und Organisationen sowie private bzw. nachbarschaftliche Initiativen, die in Kassel ansässig sind und hier ihre wesentliche Wirkungsstätte haben. Antragsstellende mit Sitz außerhalb Kassels können Anträge für Projekte stellen, die im Stadtgebiet Kassel umgesetzt werden. Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 Euro. Die Projekte dürfen frühestens am Tag der Antragstellung beginnen und sollen bis zum 
30. Juni 2025 abgeschlossen sein. Förderfähige Ausgaben sind Sachmittel und in begründeten Fällen auch Honorare. Weiterführende Informationen zur Antragsstellung und dem Verfahren entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Anspruch ist ein anderes Wort für:
Ich habe ein Recht darauf.
Zum Beispiel:
Recht auf Wohn-Geld.
Ein Rechts-Anspruch bedeutet:
In einem Gesetz steht:
Man hat das Recht auf etwas.
Zum Beispiel: Recht auf Wohn-Geld.
Oder: Recht auf Pflege.

interdisziplinär

interdisziplinär

Man spricht es so: inter-dis-zi-plinär.
Es bedeutet:
Man benutzt Sachen aus verschiedenen Bereichen.
Man arbeitet mit Wissen aus verschiedenen Bereichen.

Zum Beispiel:
Fach-Leute aus einer Schule arbeiten zusammen mit Fach-Leuten von einem Amt.

EU

EU

EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Das ist eine Gruppe von 27 Ländern in Europa.
Jedes Land hat eine Regierung.
Und sie haben noch eine gemeinsame Regierung.
Und sie machen zusammen Politik.

präventiv (Prävention)

präventiv (Prävention)

Das bedeutet:
Man schützt sich vor etwas.
Auch wenn das noch gar nicht passiert ist.

Zum Beispiel:
Man schützt sich vor einer Krankheit.
Auch wenn man diese Krankheit noch nicht hat.
Man passt auf.
Dann bekommt man die Krankheit nicht.
Man kann auch sagen: vorbeugen.

Identität (Identifizierung)

Identität (Identifizierung)

Das ist ein Beweis.
Für eine Person oder eine Sache.
Zum Beispiel.
Das ist wirklich die Person, die man auf dem Ausweis sieht.
Der Name von der Person stimmt wirklich.

Bildnachweise

  • Stadt Kassel; Sozialamt
  • Adobe Stock; Foto: studio v-zwoelf
  • Stadt Kassel / Bernd Schoelzchen