Neue Angebote rund ums Wohngeld

Um noch mehr Menschen über ihren möglichen Wohngeldanspruch zu informieren, gehen der Deutsche Mieterbund Nordhessen e. V. (DMB) und die Wohngeldbehörde der Stadt Kassel neue Wege. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldbehörde werden ab Mitte Februar in den Räumlichkeiten des DMB beraten. Außerdem kann Wohngeld

„In einer Zeit, in der sich viele Menschen Sorgen um steigende Wohnkosten machen, möchten wir gemeinsam den Blick auf die Möglichkeiten staatlicher Leistungen lenken“, sind sich Sozialdezernent Dr. Norbert Wett und Harald Kühlborn, Vorsitzender des Mieterbundes Nordhessen e. V., einig. „An dieser Stelle eine niedrigschwellige Beratung zu etablieren, erleichtert vielen Menschen, sich zu informieren und nimmt ihnen auch die Scheu, solche Leistungen zu beantragen“, so Dr. Wett weiter. 

Kostenlose Beratung ohne Termin

Ab dem 15. Februar beraten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldbehörde jeweils 14-tägig donnerstags von 9 bis 12 Uhr in den Räumen des DMB (Königsplatz 59/Poststraße 1). Eine Terminvereinbarung für die Wohngeldberatung ist nicht erforderlich. Das Angebot richtet sich an Mitglieder des DMB mit erstem Wohnsitz in der Stadt Kassel.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren über die wesentlichen Voraussetzungen für eine Wohngeldgewährung und können auch abschätzen, ob unter Umständen etwa Anspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherung bestehen könnte. Außerdem bewirkt ein Wohngeldanspruch auch weitergehende Leistungen, wie zum Beispiel Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche.

Wohngeld ab sofort auch online beantragen

Zudem kann Wohngeld auch elektronisch beantragt werden. Möglich macht das der Online-Dienst Wohngeld, dem sich das Land Hessen angeschlossen hat. „Dadurch wurde nicht nur die Verpflichtung der digitalen Antragstellung nach dem Onlinezugangsgesetz umgesetzt, sondern auch die direkte Bearbeitung der Online-Anträge ermöglicht“, erläutert Sozialdezernent Wett, der in seinem Dezernat zugleich das Thema Digitalisierung verantwortet. „Durch diesen weiteren Schritt hin zu mehr digitalen Service-Angeboten können die Menschen das Wohngeld ganz einfach von zu Hause aus rund um die Uhr beantragen. Das Antragsportal leitet Schritt für Schritt durch das Antragsformular und es beschreibt genau, welche Unterlagen erforderlich sind, um über den Wohngeldantrag entscheiden zu können. Digitalisierung, die sich somit an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt orientiert.“

Mit dem elektronischen Antragsweg erfüllt Hessen zudem die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes, das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Dabei hat Hessen sichergestellt, dass die online gestellten Anträge auch direkt ins interne Bearbeitungsverfahren eingehen und im Wohngeldfachverfahren bearbeitet werden können – ohne die Unterlagen ausdrucken und per Post verschicken zu müssen.

Neben der erstmaligen Beantragung von Wohngeld sind auch die Anträge auf Weiterleistung und Erhöhung des Wohngeldes online möglich. 

Selbstverständlich können Anträge auch weiterhin in Papierform eingereicht werden, wenn Personen etwa nicht über die technische Ausstattung für eine Online-Beantragung verfügen. Am Kassel Service Point in der Galeria sowie unter der Service-Nummer 115 werden ebenfalls wichtige Informationen im Zusammenhang mit dem Wohngeldantrag gegeben.

Weitere Informationen sind zudem auf  www.serviceportal-kassel.de (Öffnet in einem neuen Tab), Stichwort Wohngeld, zusammengestellt.

Hintergrund

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Personen beziehungsweise Haushalte mit geringem Einkommen. Anspruch haben sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum. Die Kosten tragen das Land Hessen und der Bund je zur Hälfte. Zuständig sind die kommunalen Wohngeldbehörden.