Baumschutzsatzung

Wenn Sie auf Ihrem privaten Grundstück einen Baum fällen oder stark zurückschneiden wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Beschreibung

Baumfällungen, Kronenrückschnitte und Wurzelabgrabungen sind für Laub-, Zierobst- und Nadelbäume vorher bei der Stadt Kassel zu beantragen.

Unter Schutz gestellt sind:

  • Nadelbäume ab einem Stammumfang von 100 cm in einem Meter Stammhöhe
  • Laubbäume ab einem Stammumfang von 80 cm in einem Meter Stammhöhe
  • Zwei- und mehrstämmige Bäume mit einem Stamm mit mindestens 50 cm Stammumfang
  • alle als Ersatz gepflanzten Bäume unabhängig vom Stammumfang

Wenn eine Ersatzpflanzung aufgrund von fehlender Wuchsfläche oder ähnlichem nicht möglich ist, muss eine Ausgleichszahlung entrichtet werden.

 Hier finden Sie den Antrag auf Genehmigung von Maßnahmen an geschützten Bäumen. (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Untere Naturschutzbehörde

Anschrift

Friedrich-Ebert-Straße 16
34117 Kassel

Informationen zum Thema

  • Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten.
  • Digitales Rathaus

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