Beschreibung
Das Kunstwerk "7.000 Eichen" von Joseph Beuys ist seit 2005 nach § 2 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes als Garten- und Kulturdenkmal geschützt.
Konkret bedeutet dies, dass Eigentümer, Besitzer und Unterhaltungspflichtige von Garten- und Kulturdenkmälern verpflichtet sind, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln.
Die Tatsache, dass es sich um ein Garten- und Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes handelt, hat vor allem zur Folge, dass eine Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde für Garten- und Kulturdenkmale beim der Stadt Kassel, Umwelt- und Gartenamt, Bosestraße 15 in 34121 Kassel eingeholt werden muss, wenn Veränderungen vorgenommen werden sollen wie z.B.
- Umgestaltungen,
- größere Eingriffe wie z.B. Installation von Werbeanlagen,
- oder die Beseitigung des Kunstwerkes.
Diese Genehmigungspflicht bedeutet nicht, dass solche Veränderungen grundsätzlich untersagt werden. Hiermit wird lediglich sichergestellt, dass Eingriffe und Veränderungen an dem Garten- und Kulturdenkmal schonend und der Eigenart des Objektes angemessen vorgenommen werden.
Was ist noch wichtig?
Eigentümer können von Staat und Gemeinden zu Maßnahmen der Erhaltung von Kulturdenkmälern Zuschüsse und steuerliche Hilfen erhalten.
Kosten Für Pflegemaßnahmen an Bäumen, wenn sie durch eine qualifizierte Fachfirma unter Beratung des Umwelt- und Gartenamtes durchgeführt werden, sind zu 90 bzw. 100 % von der Steuerschuld des Eigentümers abziehbar.