Übernahme/Befreiung/Ermäßigung von Kindertagesstättenbeiträgen

Wer die Kosten für einen Kindergarten- oder Hortplatz nicht aus eigenen Mitteln zahlen kann, kann einen Kostenerstattungsantrag stellen.

Beschreibung

Eltern, die wegen ihres Einkommens den Kostenbeitrag für einen Kindertagesstätten-, Kindergarten- oder Hortplatz nicht oder nicht im vollem Umfang bezahlen können, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme, Befreiung oder Ermäßigung der Kosten zu stellen.

Online-Services

Kostenübernahmeantrag für Kindertagesstättenbeiträge online beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Übernahme/Befreiung/Ermäßigung von Kindertagesstättenbeiträgen

Zeiten

Montag9 - 11 Uhr
Mittwoch9 - 11 Uhr
Freitag9 - 11 Uhr

Hinweis

Darüber hinaus können Vorsprachen nach vorheriger Terminvereinbarung wahrgenommen werden. Bitte kontaktieren Sie uns hierbei im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail. 

Kindertagesbetreuung - Zentralabteilung

Anschrift

Raum: Empfang

Weserstraße 2a
34125 Kassel

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