Grundstücksabgaben - Abfallbeseitigung

Für die verpflichtende Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erhebt die Stadt Kassel Abfallgebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten.

Beschreibung

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

  • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
  • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
  • die Abfallberatung,
  • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
  • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

Die Abfallbeseitigung und deren Organisation wird durch die Stadtreiniger Kassel veranlasst.
Bei Änderungswünschen

  • zur regelmäßigen Leerung
  • zur Erst-, Um- und Abbestellung von Behältern
  • oder Fragen zu Grundgebühren

wenden Sie sich bitte an  Die Stadtreiniger Kassel -Eigenbetrieb-. (Öffnet in einem neuen Tab)

Online-Services

SEPA-Basis-Lastschriftmandat für die Grundstücksabgaben online erteilen (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Grundstücksabgaben

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

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