Grundstücksabgaben - Eigentumsübergang

Bei Änderungen der Eigentumsverhältnisse zu Grundstücken richtet sich die Umstellung der Grundsteuer nach den Feststellungen des Finanzamtes.

Beschreibung

Der Ver-/Kauf einer Immobilie erfolgt durch notariellen Kaufvertrag. Eine Abschrift des Kaufvertrages wird unter anderem an das Liegenschaftsamt der Stadt Kassel, den Gutachterausschuss bei der Stadt Kassel und an das zuständige Finanzamt gesandt.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen erhalten wir keinen Zugriff auf die Verträge, es sei denn, die Stadt Kassel ist Vertragspartner.

Wir benötigen den Kaufvertrag, um die Gebühren für Niederschlagswasser, Abfall und Straßenreinigung auf  den Erwerber umstellen zu können. Die Umstellung der Gebühren erfolgt nach der im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarung (Übergang von Nutzen und Lasten).

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Das bedeutet, die Festsetzung bezieht sich auf das gesamte Kalenderjahr.
Schuldner/in der Grundsteuer für das Kalenderjahr ist grundsätzlich derjenige/diejenige, dem/der das Grundstück zu Beginn eines Kalenderjahres zugerechnet ist (Stichtagsprinzip).

Nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt die steuerliche Zurechnungsfortschreibung auf  den Käufer/die Käuferin zum 1. Januar des auf  den Eigentumswechsel folgenden Kalenderjahres(§§ 9, 10, 17 Grundsteuergesetz und § 22 Bewertungsgesetz).

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Anschrift und Öffnungszeiten

Grundstücksabgaben

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

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