Ehrenamtliche für Vormundschaften gesucht!

Hier finden Sie hilfreiche Informationen in Bezug auf die Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft sowie Kontaktdaten und (Schulungs-) Termine. Erfahren Sie, wie Sie einen positiven Beitrag im Leben eines Kindes leisten können.

Beschreibung

Als ehrenamtlicher Vormund oder als ehrenamtliche Vormundin haben Sie die Möglichkeit, einem Kind oder Jugendlichen in schwierigen Lebenssituationen zur Seite zu stehen und wichtige Entscheidungen für sein Wohl zu treffen.

Kinder und Jugendliche können aus verschiedenen Gründen einen Vormund oder eine Vormundin benötigen. Eine Vormundschaft tritt ein, wenn die Eltern nicht in der Lage sind, die rechtlichen und persönlichen Belange ihres Kindes angemessen zu vertreten. Dies kann der Fall sein, wenn die Eltern verstorben sind, ihre elterlichen Pflichten nicht erfüllen können, das Wohl des Kindes gefährdet ist oder wenn Minderjährige ohne Eltern oder Sorgeberechtigte nach Deutschland fliehen. 

Kinder und Jugendliche, die einen Vormund/eine Vormundin benötigen, haben oft besondere Bedürfnisse und Herausforderungen, die es erforderlich machen, dass eine verantwortungsbewusste und fürsorgliche Person sich um sie kümmert. Die ehrenamtliche Einzelvormundschaft hat dabei Vorrang vor anderen Formen der Vormundschaft. Ehrenamtliche Vormundschaften sind besonders geeignet, weil der persönliche Kontakt zwischen Vormund/Vormundin und Mündel sowie die individuelle Betreuung im Vordergrund steht. 

Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten, die Sicherstellung der persönlichen Betreuung und Erziehung, die Förderung des Wohlergehens und der Entwicklung des Mündels sowie die Wahrnehmung der Vermögenssorge. Der Vormund/die Vormundin soll sicherstellen, dass das Kind eine sichere und stabile Umgebung hat und seine Rechte geschützt werden. 

Anschrift und Öffnungszeiten

Ehrenamtliche für Vormundschaften gesucht!

Zeiten

Montag10 - 14 Uhr
Dienstag10 - 14 Uhr
Mittwoch10 - 14 Uhr
Donnerstag10 - 14 Uhr

Hinweis

sowie nach vorheriger Terminabsprache

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Vormundschaft

Vormundschaft

Ein Vormund ist eine erwachsene Person.
Sie kümmert sich um eine
minder-jährige Person.
Minder-jährig bedeutet:
Die Person ist unter 18 Jahre.
Ein Vormund kümmert sich um eine minder-jährige Person:
Wenn die Eltern von der minder-jährigen Person das nicht selbst machen können.
Oder wenn die Eltern von der minder-jährigen Person das nicht machen dürfen.

Der Vormund kümmert sich auch um das Geld von der minder-jährigen Person.

Beistandschaft

Beistandschaft

Damit ist ein Betreuer für
Minder-Jährige gemeint.
Minder-Jährige sind Personen unter 18 Jahren.
Der Betreuer ist die gesetzliche Vertretung für Minder-Jährige.
Er kümmert sich für die
Minder-Jährigen zum Beispiel um diese Sachen:

  • Geld
  • Versicherungen
  • Kranken-Kasse