Kassel engagiert!

Die Stadt Kassel fördert das bürgerschaftliche und freiwillige Engagement auf vielfältige Weise. So werden neben der Unterstützung von Engagement fördernder Infrastruktur auch Initiativen, Vereine und Organisationen gefördert. Dazu kommen zahlreiche Formate der Anerkennungs- und Wertschätzungskultur.

Gemeinsam gegen Einsamkeit

Mit dem Förderprogramm „Kassel engagiert!“ werden Maßnahmen zur Anerkennung und Wertschätzung von ehrenamtlichen Tätigkeiten und zur Förderung bzw. Unterstützung konkreter ehrenamtlicher Tätigkeiten realisiert werden können. Jedes Jahr gibt es darüber hinaus einen Förderschwerpunkt.

Interessierte, die über wenig Erfahrung mit Projektanträgen verfügen, können sich gerne telefonisch oder bei einem persönlichen Gespräch beraten lassen.

Der Förderschwerpunkt für 2024 lautet „Gemeinsam gegen Einsamkeit“. Gefördert werden niedrigschwellige Angebote der Begegnung und Teilhabe oder kleine Aktionen, die im nachbarschaftlichen Kontext stattfinden. Darüber können gezielt Möglichkeiten geschaffen werden, Berührungsängste abzubauen, vulnerable Gruppen anzusprechen und Menschen zusammenzubringen, die sich sonst wenig begegnen.

Gefördert werden Projekte, die im Laufe des Jahres 2024 in der Stadt Kassel umgesetzt werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Initiativen, Einrichtungen und Organisationen sowie private Initiativen mit gemeinnützigem Träger. Die maximale Fördersumme beträgt 500 Euro. Die Projekte dürfen frühestens am Tag der Antragstellung beginnen und müssen bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein. Förderfähige Ausgaben sind Sachmittel und in begründeten Fällen auch Honorare. Weiterführende Informationen zur Antragsstellung und dem Verfahren entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Förderung hier online beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)

Förderbedingungen 2024

  • Was kann gefördert werden?
    Es werden eigenständige Maßnahmen zur Anerkennung und Wertschätzung von ehrenamtlichen Tätigkeiten und zur Förderung bzw. Unterstützung konkreter ehrenamtlicher Tätigkeiten gefördert. Die Umsetzung des Projekts muss in der Stadt Kassel erfolgen.
  • Welchen Schwerpunkt gibt es im Jahr 2024?
    Der Förderschwerpunkt für 2024 lautet „Gemeinsam gegen Einsamkeit“. Gefördert werden niedrigschwellige Angebote der Begegnung und Teilhabe oder kleine Aktionen, die im nachbarschaftlichen Kontext stattfinden. Darüber können gezielt Möglichkeiten geschaffen werden, Berührungsängste abzubauen, vulnerable Gruppen anzusprechen und Menschen zusammenzubringen, die sich sonst wenig begegnen.
  • Wer ist antragsberechtigt?
    Antragsberechtigt sind gemeinnützige Initiativen, Einrichtungen und Organisationen sowie private bzw. nachbarschaftliche Initiativen, die in Kassel ansässig sind und hier ihre wesentliche Wirkungsstätte haben. Antragsstellende mit Sitz außerhalb Kassels können Anträge für solche Projekte stellen, die im Stadtgebiet Kassel umgesetzt werden. Pro Initiative, Einrichtung oder Organisation kann ein Antrag gestellt werden.
  • Wie hoch ist die Maximalförderung?
    Die Förderung beträgt maximal 500 Euro.
  • Welche Ausgaben sind förderfähig?
    Förderfähige Ausgaben sind Sachkosten. In Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung können auch Honorare übernommen werden. 
  • Welche Ausgaben sind nicht förderfähig?
    Nicht förderfähig sind:
    Personalkosten
    Aktivitäten, die hauptsächlich Werbezwecken dienen
    ausschließlich öffentlichkeitsorientierte Aktionen (z.B. öffentliche Veranstaltungen)
    die Förderung aus „Kassel engagiert!“ als Quer-/Kofinanzierung für ein größeres Projekt.
  • Sind Eigenmittel erforderlich?
    Kosten für das Projekt, die über die Maximalförderung von 500 Euro hinausgehen, müssen von den Antragstellenden selbst getragen werden.

  • Wann ist der Förderzeitraum?
    Der Förderzeitraum ist von frühestens 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024. Die Projekte haben keine Mindestdauer – es können auch Einzelaktionen gefördert werden.
  • Ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich?
    Die Projekte dürfen frühestens am Tag der Antragstellung beginnen. Es gibt allerdings keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung der Projekte. Wird mit dem Projekt begonnen, bevor der Förderbescheid erstellt wurde, liegt das Finanzierungsrisiko beim Antragstellenden. 
  • Was sind die Fördervoraussetzungen?
    Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen eines Kurz-Konzeptes (Idee, Planung, Ablauf), eines Kurzportraits der antragstellenden Initiative oder Organisation und eines Finanzplanes. 
  • Bis wann muss der Antrag eingereicht werden?
    Der Antrag soll vollständig ausgefüllt und nach Möglichkeit bis zum 30. Juni 2024 über das Onlineformular  eingereicht werden. Grundsätzlich können Anträge fortlaufend über das Jahr gestellt werden. Die Projektmittel werden in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Finanzrahmens von 10.000 Euro vergeben.  Zum Online-Formular (Öffnet in einem neuen Tab)
  • Wie erfolgt die Projektabrechnung?
    Die Projektabrechnung erfolgt über einen kurzen Sachbericht und eine einfache „Erklärung über die Verwendung einer Zuwendung der Stadt Kassel“. Diese werden über im Online-Prozess zur Verfügung gestellt. Nichtverbrauchte Mittel müssen an die Stadt Kassel zurückgezahlt werden.

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