Lastenräder für Kassel

Ein kommunales Förderprogramm

Anlass
Am 21. Februar 2022 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass der Magistrat ein E-Lastenrad-Verleihkonzept erstellen soll. Randbedingungen waren hierbei die Anschaffung mindestens eines E-Lastenrads pro Ortsbezirk nebst Ladeinfrastruktur und Abstellanlagen. Die Prüfung einer kostenfreien Nutzung und die Sicherstellung eines dauerhaften Betriebs und Instandhaltung waren dabei mit zu betrachten.

Die Förderrichtlinie
Zu Beginn wurden Ziele festgelegt, die sich unter anderem aus dem Verkehrsentwicklungsplan Stadt Kassel 2030 (VEP) und dem Radverkehrskonzept Stadt Kassel 2030 (RVK) ergeben.

  • Entlastung der innerstädtischen Straßen
  • Reduzierung der Pkw-Nutzung
  • Reduzierung des Flächen- und Ressourcenverbrauchs
  • Reduzierung von Emissionen
  • Ermöglichung des Einstiegs in die Lastenradnutzung für Privatpersonen und Gewerbe

Die Richtlinie der Stadt Kassel für das kommunale Förderprogramm „Lastenräder für Kassel“ regelt vordergründig folgende Punkte:

  • Kontakt
  • Fördergegenstand und Zeitraum
  • Antragsberechtigte
  • Höhe der Förderung
  • Anforderungen an E-Lastenräder
  • Anforderungen an Abstellanlagen und Standort
  • Anforderungen an den Betrieb
  • Sonstige Zuwendungsanforderungen
  • Antragsstellung und Verfahren
  • Vorzulegende Nachweise
  • Bewertungskriterien zur Antragbescheidung
  • Auszahlung
  • Widerrufsvorbehalt und Rückerstattung

Soweit hier keine anderen Regelungen getroffen sind, gelten die Bestimmungen der Zuwendungsrichtlinien der Stadt Kassel vom 30. Januar 2003 in der jeweils aktuellsten Fassung. Alle benötigten Formulare sind diesen und deren Anlagen zu entnehmen.

Umsetzung
Die Richtlinie der Stadt Kassel für das kommunale Förderprogramm „Lastenräder für Kassel“ wurde am 24. Juni 2024 in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Die Veröffentlichung des Inkrafttretens erfolgt über das Amtsblatt der Stadt Kassel, über eine Pressemitteilung an den Presseverteiler und über die stadteigene Website sowie Social Media Accounts. Die Unterlagen werden nach Anfrage durch die Stadt Kassel bereitgestellt.

Der Antragszeitraum für alle Antragsberechtigten startet im Juli 2024 und ist zunächst bis zum 30. September 2025 befristet. Anträge sind an das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt, Abteilung Mobilität zu richten. Die Anträge werden jeweils zum 30. September 2024, 31. Dezember 2024, 31. März 2025, 30. Juni 2025 und 30. September 2025 gesammelt, danach werden sie geprüft und nach Bewertungsmatrix beschieden. Die erste Bearbeitung erfolgt somit ab dem 30. September 2024.

Benötigte Unterlagen:

  • eine Kurzbeschreibung des geplanten Vorhabens mit Standortkonzept für einen oder mehrere Ortsbezirke inklusive einer Abschätzung des Kundenpotentials im Umfeld der Station(en) auf maximal vier DIN A4 Seiten
  • eine Eigenerklärung zur technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Fähigkeit, das Vorhaben umzusetzen
  • eine Eigenerklärung zur Bereitschaft, die in den Ziffern 7 bis 12 aufgeführten Anforderungen zu erfüllen; Punkte, die nicht erfüllt werden können, sind explizit zu benennen, sie können zum Ausschluss führen (vgl. Ziffer 13).
  • Tariftreueerklärung
  • Angebote bzw. Kostenvoranschläge soweit sie grundsätzlich förderfähige Kosten für Bau, Anschaffung und Betrieb betreffen

Die in der Förderrichtlinie aufgeführten Anforderungen müssen den eingereichten Unterlagen zu entnehmen sein.

Pro Ortsbezirk wird ein Ranking der Antragsteller nach den Bewertungskriterien zur Antragsbescheidung (siehe Förderrichtlinie) stattfinden. Eine Förderung erhalten diejenigen Antragsteller für den jeweiligen Standort, die dort die meisten Punkte erreichen. Bei Punktegleichstand wird der jeweilige Zuwendungsempfänger für den jeweiligen Ortsbezirk ausgelost.

Ab Erhalt des Förderbescheids können die Zuwendungsempfänger die Umsetzung ihres Systems beginnen.

Weitere Informationen finden Sie in den erwähnten Dokumenten. Diese erhalten Sie bei Bedarf per Mail oder Post. Bitte melden Sie sich dazu bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes, die auch bei anderen Fragen und Rückmeldungen gerne zur Verfügung stehen.