Fahrradzone Wahlershausen

Die besondere Förderung des Radverkehrs im Gebiet der Stadt Kassel wurde 2019 beschlossen. Neben Radverkehrsprojekten dienen auch Verkehrsversuche dazu, wie sich der Verkehr im Nebenstraßennetz künftig entwickeln kann. Hierzu wird in Wahlershausen eine Fahrradzone errichtet.

Darstellung der Maßnahme

Am 23. September 2019 wurde von der Stadtverordnetenversammlung die besondere Förderung des Radverkehrs im Gebiet der Stadt Kassel beschlossen (Vorlage Nr. 101.18.1237, Ziel II. (4)). Neben der Planung und Umsetzung von Radverkehrsprojekten sollen auch Verkehrsversuche durchgeführt werden, die aufzeigen, wie sich der Verkehr im Nebenstraßennetz künftig entwickeln kann und welche Wirkungen sich ergeben. Hierzu wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 23. Januar 2023 ein Beschluss zu Verkehrsversuche in Kassel gefasst (Nr. 101.19.670), der Maßnahmen im Haupt- und Nebenstraßennetz definiert – u.a. die Einrichtung einer Fahrradzone in Wahlershausen.

Die Einrichtung der Fahrradzone ist verkehrsbehördlich schneller umsetzbar, als beispielsweise die Einrichtung von Fahrradstraßen, da weniger Markierungen, keine Roteinfärbungen, keine Änderung der Vorfahrt und keine neuen Schildpfosten erforderlich sind. Innerhalb der Fahrradzone gilt weiterhin die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für den gesamten Fahrverkehr, sowie an Kreuzungen und Einmündungen ohne vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen die Vorfahrtsregel „rechts vor links“. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Die Radfahrenden haben Vorrang gegenüber dem Kfz-Verkehr und dürfen innerhalb der Fahrradzone nebeneinander fahren (Anlage 2 zur StVO, laufende Nummer 24.1). In der Regel ist die Straße in Fahrradzonen in eine Fahrbahn und Gehwege unterteilt. In Abschnitten ohne Gehwege oder Seitenstreifen dürfen Gehende in Laufrichtung den rechten Fahrbahnrand benutzen (§ 25 Abs. 1 StVO). Die Einrichtung der Fahrradzone Wahlershausen schließt ein Gebiet zwischen Wilhelmshöher Allee, Regentenstraße, Kirchditmolder Straße und Rammelsbergstraße ein, das für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Fahrzeuge sowie für die Nutzung durch Krafträder und Kleinkrafträder freigegeben wird. Weitere Aufmerksamkeit auf den Radverkehr wird durch Aufbringung von Piktogrammen jeweils am Beginn von Straßenabschnitten sowie in regelmäßigen Abständen wechselseitig erzeugt.