Baulasten

Mit Baulasten können Grundstückseigentümer besondere Pflichten hinsichtlich ihres Grundstücks übernehmen, um in Baugenehmigungsverfahren rechtliche Hindernisse auszuräumen.

Beschreibung

Mit Baulasten können Grundstückseigentümer besondere Pflichten hinsichtlich ihres Grundstücks übernehmen, um in Baugenehmigungsverfahren rechtliche Hindernisse auszuräumen.

Beispiele für Baulasten:

  • Bei der Errichtung eines Gebäudes wird der erforderliche Grenzabstand nicht eingehalten. Mit einer Baulast wird die Abstandsfläche, die nicht bebaut werden darf, auf dem Nachbargrundstück gesichert.
  • Es soll ein Grundstück bebaut werden, das nicht an eine öffentliche Straße angebunden ist. Mit einer Baulast wird eine Zufahrt gesichert.

Baulasten werden in der Regel unbefristet begründet und werden in einem Baulastenverzeichnis aufbewahrt. Grundstücksberechtigte können Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen oder kostenpflichtig Auszüge über unseren Online-Service beantragen. Die Notwendigkeit von Baulasten wird in der Regel von der Bauaufsicht im Baugenehmigungsverfahren festgestellt. Die Formulierung erfolgt durch die technischen Sachbearbeiter/innen der Bauaufsicht. Es ist jedoch auch ein eigener formloser Antrag möglich. Baulasten haben auf der öffentlich-rechtlichen Ebene dieselbe Funktion wie Grunddienstbarkeiten im Privatrecht. Beides kann nebeneinander stehen.

Online-Services

Für den Online-Service werden folgende Angaben benötigt:

  • Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flur und Flurstück sowie die Adresse)
  • Ggf. Angaben zum abweichenden Rechnungsempfänger

Folgende Anlagen werden benötigt:

  • Ggf. ein Grundbuchauszug
  • Ggf. eine Vollmacht, ein Grundstückskaufvertrag oder ähnliches
  • Ggf. eine Vollmacht des Rechnungsempfängers

Sie können Dateien im Format *.pdf, *.png, *.jpg, *.jpeg oder *.tif hochladen.

Baulastenauskunft kostenpflichtig online beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Verwaltungsabteilung

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel