Flüchtlingsangelegenheiten

Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Beschreibung

Bedürftige Asylsuchende erhalten unmittelbar Leistungen für Unterkunft, Ernährung, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter für den Haushalt (notwendiger Bedarf). Hinzu kommen Leistungen bei Schwangerschaft, Krankheit und ggf. bei anderen möglichen Lebenssituationen mit erhöhtem finanziellen Bedarf. Des Weiteren erhalten Asylsuchende Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (notwendiger persönlicher Bedarf, sog. Taschengeld).

Das regelt § 3 AsylbLG und unterscheidet dabei zwischen der Phase, in der Asylsuchende in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes und derjenigen, in der sie in Kommunen untergebracht sind.

•  § 3 Abs. 1 AsylbLG: Während der Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung wird der notwendige Bedarf in Form von Sachleistungen gedeckt. Der notwendige persönliche Bedarf soll ebenfalls soweit wie möglich durch Sachleistungen gedeckt werden.

•  § 3 Abs. 2 AsylbLG: Bei einer Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft oder Wohnung in den Kommunen wird der notwendige Bedarf in der Regel durch Geldleistungen gedeckt – das hängt von der jeweiligen Kommune ab. Der notwendige persönliche Bedarf wird als Geldleistung erbracht. Der Vorrang von Sachleistungen besteht nicht mehr.

Die Höhe der Geldsätze und der Wert der Sachleistungen orientieren sich überwiegend an den Regelbedarfsstufen der Sozialhilfe und den Leistungen für Arbeitslosengeld Il Empfänger (SGB II und XII) und werden wie diese nach einem Verfassungsgerichtsurteil regelmäßig angepasst.

Nach Ablauf von 18 Monaten des Aufenthalts stehen Asylsuchenden grundsätzlich dieselben Leistungen wie Sozialhilfeempfängern nach dem SGB XII zu – sie werden „Analogleistungen" genannt, weil sie den Leistungen des SGB XII entsprechen, also analog zu diesen sind.

Zu beachten ist jedoch, dass Einkommen und Vermögen, über das verfügt werden kann vor dem Eintritt von Leistungen nach dem AsylbLG aufgebraucht werden müssen.

Sonstige Leistungen können bei Notwendigkeit gewährt werden

  • zur Sicherung des Lebensunterhaltes sowie zu Sicherung der Gesundheit
  • für besondere Bedürfnisse von Kindern
  • zur Erfüllung verwaltungsrechtlicher Mitwirkungspflichten


Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
Die Leistungen nach dem AsylbLG entsprechen nicht denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Nur im Falle einer akuten Erkrankung oder zur Behandlung von Schmerzzuständen können vom Sozialamt Behandlungsscheine ausgestellt werden.

Online-Services

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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz online beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Sicherung des Lebensunterhaltes, Versicherungsamt, Ausgleichsamt

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

  • Mit der Teilhabecard erhalten Sie in unterschiedlichen Einrichtungen Vergünstigungen bei Eintrittspreisen oder Kursgebühren. Mit dem MittendrinTicket sind Sie in Kassel und Umgebung kostengünstig mobil. Jetzt schnell und einfach online beantragen.

Ähnliche Dienstleistungen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Gund-Sicherung (Grundsicherung)

Das ist Hilfe vom Staat.
Wenn das Geld zum Leben nicht aus-reicht.
Diese Hilfe bekommt jede Person, die in Deutschland lebt.

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Erwerbs-Minderung (Erwerbsminderung)

Das bedeutet:
Man kann eine Arbeit nicht mehr so gut machen.
Weil man eine Behinderung hat.
Oder
Weil man eine Krankheit hat.

Personen mit einer Erwerbs-Minderung können nur
bestimmte Arbeiten machen.

Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Miet-Zuschuss (Wohngeld, Mietzuschuss)

Das ist Geld vom Staat.
Dieses Geld ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht allein bezahlen kann.
Man kann auch Wohn-Geld dazu sagen.

Behördennummer

Behördennummer

Frau mit Headset

Die Behörden-Nummer 115 ist eine Telefon-Nummer.
Sie erreichen ein Service-Center,
zum Beispiel aus Kassel.
Diese Telefon-Nummer gibt es überall in Deutschland.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen gerne.

Rufen Sie unser Service-Center in Kassel an
wenn Sie Fragen haben zu Dienst-Leistungen

  • der Stadt-Verwaltung Kassel
  • andere Städten
  • Gemeinden
  • Kreis-Verwaltungen
  • Landes-Behörden
  • Bundes-Behörden. 

Unter (0561) 115 sind wir für Sie erreichbar:
von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr
und Samstag 9 bis 13 Uhr.

Sach-Leistung (Sachleistung, Sachleistungen)

Sach-Leistung (Sachleistung, Sachleistungen)

Das ist Geld für die Grund-Pflege.
Grund-Pflege bedeutet:
Man bekommt Hilfe für diese Sachen:

  • Körper-Pflege
  • Essen und Trinken
  • Beim Bewegen

Wenn man zum Beispiel nicht gut allein aufstehen kann.
oder
wenn man nicht gut alleine gehen kann.

Sach-Leistung ist auch Geld für Hilfe im Haushalt.
Wenn man gepflegt wird.

Asyl

Asyl

Asyl spricht man so: Asül.
Das bedeutet:
Menschen aus anderen Ländern dürfen
in Deutschland bleiben.
Sie sind nach Deutschland gekommen.
Weil sie in ihrer Heimat nicht leben konnten.



Aufenthalts-Gestattung (Aufenthaltsgestattung)

Aufenthalts-Gestattung (Aufenthaltsgestattung)

Das ist ein Brief vom Staat.
Darin steht:
Diese Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange das Asyl-Verfahren von dieser Person dauert.

Asyl-Verfahren bedeutet:
Diese Person ist aus einem anderen Land nach Deutschland gekommen.
Weil sie in ihrer Heimat nicht leben konnte.
Diese Person hat einen Antrag gestellt.
Weil sie in Deutschland bleiben möchte.
Eine Behörde oder ein Gericht muss über diesen Antrag entscheiden.

Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Bis die Behörde oder das Gericht über den Antrag entschieden hat.
Für diese Zeit bekommt diese Person eine Aufenthalts-Gestattung.

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Es ist für Menschen aus einem anderen
Land.
Darin steht:
Dies Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange diese Person etwas Bestimmtes macht.
Zum Beispiel ein Studium
oder eine Berufs-Ausbildung.

Duldung

Duldung

Eine Person muss Deutschland verlassen und geht nicht freiwillig.
Das nennt man Abschiebung.
Die Person kann noch nicht abgeschoben werden.
So lange darf diese Person in Deutschland bleiben.
Das nennt man: Duldung.

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Aufenthaltstitel (Aufenthalts-Titel)

Das ist ein Papier.
Es ist für Personen aus anderen Ländern.
Mit so einem Papier darf man nach Deutschland kommen
und man darf in Deutschland bleiben.
Diese Aufenthalts-Titel gibt es in Deutschland:

  • Visum:
    Man spricht es so: Wie-sum.
    Es ist ein Papier.
    Damit darf man nach Deutschland kommen.
    Wenn man aus einem anderen Land kommt.
  • Aufenthalts-Erlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungs-Erlaubnis
  • Erlaubnis zum Dauer Aufenthalt.
    Das ist ein Papier vom Staat.
    Darin steht:
    Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Mehr-Bedarf (Mehrbedarf)

Mehr-Bedarf (Mehrbedarf)

Manchmal braucht eine Person mehr Geld vom Amt.
Zum Beipiel nach einem Unfall.
Oder.
Für eine wichtige Hilfe.
Das nennt man Mehr-Bedarf.
Weil diese Person für eine bestimmte Zeit mehr als die normale Hilfe vom Amt braucht.

Das steht im 13. Buch von diesem Gesetz:
Sozial-Gesetz-Buch.

Nachlass

Nachlass

Wenn eine Person gestorben ist.
Dann bleiben von dieser Person diese Sachen übrig:

  • Geld.
  • Verträge.
  • Eigentum.

Das alles nennt man Nachlass.

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Das ist Hilfe für Menschen mit Behinderungen.
Und für Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
Zum Beispiel:
Wenn man wegen einer Krankheit eine Behinderung bekommt.

Diese Hilfe soll das Leben mit einer Behinderung leichter machen.
Und sie soll mehr Teilhabe möglich machen.
Damit Menschen mit Behinderungen alles mit-machen können.

Frei-Betrag (Freibetrag)

Frei-Betrag (Freibetrag)

Betrag ist ein anderes Wort für Geld.
Ein Frei-Betrag ist ein Teil vom Lohn.
Von diesem Teil muss man nichts an den Staat abgeben.

Von dem anderen Teil vom Lohn muss man etwas an den Staat abgeben.

Bedarfs-Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)

Bedarfs-Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft)

Damit ist eine Familie gemeint.
Die Familie wohnt zusammen in einer Wohnung.
Eine Person in der Familie hat eine Arbeit.

Haushalts-Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft)

Haushalts-Gemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft)

Das ist eine Gruppe von Personen.
Sie sind miteinander verwandt.
Sie leben zusammen in einer Wohnung.
Alle bezahlen etwas im Haushalt.

Regel-Satz (Regelsatz)

Regel-Satz (Regelsatz)

Das ist eine Regel für das Sozial-Amt.
Damit rechnet das Sozial-Amt aus:
So viel Geld bekommt eine Person zum Leben.
Wenn diese Person nicht in einem Heim lebt.
Und wenn diese Person nicht in einer Einrichtung lebt.

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Anspruch ist ein anderes Wort für:
Ich habe ein Recht darauf.
Zum Beispiel:
Recht auf Wohn-Geld.
Ein Rechts-Anspruch bedeutet:
In einem Gesetz steht:
Man hat das Recht auf etwas.
Zum Beispiel: Recht auf Wohn-Geld.
Oder: Recht auf Pflege.

Rechts-Behelf (Rechtsbehelf)

Rechts-Behelf (Rechtsbehelf)

Das ist eine Erklärung zu diesen Themen:
Das kann man gegen eine Entscheidung von einem Amt machen.
Das kann man gegen eine Entscheidung von einem Gericht machen.

Zum Beispiel:
Wenn man eine Strafe für etwas zahlen soll.

Wohn-Geld (Wohngeld)

Wohn-Geld (Wohngeld)

Das ist Geld vom Staat.
Es ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht selbst bezahlen kann.