Arbeits- und Beschäftigungs­angebote für Langzeit­arbeitslose

Beschäftigungsangebote in verschiedenen Berufsbereichen für Langzeitarbeitslose zum Wiedereinstieg in das Arbeitsleben.

Beschreibung

Arbeitsgelegenheiten
Die Kommunale Arbeitsförderung bietet ein breites Spektrum an Tätigkeiten im handwerklichen, technischen, hauswirtschaftlichen und pädagogischen Bereich für Langzeitarbeitslose zum Wiedereinstieg in das Arbeitsleben an, die meisten davon sind Arbeitsgelegenheiten -  so genannte "Ein-Euro-Jobs". Die wöchentliche Beschäftigungszeit liegt zwischen 15 und 30 Stunden, eine Maßnahme dauert bis zu 12 Monate. Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Maßnahmen werden in der Entwicklung ihrer beruflichen und persönlichen Perspektiven sozialpädagogisch unterstützt. Alle Tätigkeiten sind zusätzlich, wettbewerbsneutral und liegen im öffentlichen Interesse. In folgenden Sparten stehen Plätze zur Verfügung:

  • Gewerblich - handwerkl. Arbeiten in Kleingruppen im Garten und Landschaftsbau, zusätzliche Handwerks- und Malertätigkeiten an Schulen und Kindertagesstätten und bei gemeinnützigen Einrichtungen
  • Pädagogik: Einzelbetreuung/ -förderung in Schulen und Kindertagesstätten
  • Technik: Bereitstellung techn. Equipments an Schulen, Überprüfung und Sortierung von Lernmaterialien, Sonderprojekte
  • Hauswirtschaft: Einsatz im Küchen-, Café- und Reinigungsbereich in Kindertagesstätten und Schulen


Das GaLaMa - Projekt
GaLaMa steht für "Ein-Euro-Jobs" im Garten- und Landschaftsbau, Malerarbeiten sowie Tätigkeiten im Handwerk und Innenausbau. Die teilnehmenden Menschen haben über einen längeren Zeitraum keine Arbeits- oder Ausbildungsstelle gefunden. In kleinen Arbeitsgruppen findet unter Anleitung ein besonders intensiv unterstützter Erst- oder Wiedereinstieg in das Berufsleben statt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden sozialpädagogisch begleitet.

Qualifizierende Beschäftigung für langzeitarbeitslose Männer und Frauen in der Region Kassel "Kompetenzen entwickeln - Perspektiven eröffnen"

Förderung/ Lohnkostenzuschuss für sozialversicherungspflichtige, zusätzliche Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose bei der Stadt und in der freien Wirtschaft, Kooperationsprojekt zwischen Stadt, Landkreis und Jobcenter. Seit dem 1. Januar 2017 sind keine Neueintritte mehr möglich.


Zielgruppe
Erwerbsfähige Hilfebedürftige mit dem 1. Wohnsitz im Stadtgebiet Kassel und Leistungsbezug Bürgergeld. Die Angebote gelten auch für geflüchtete Menschen. Prüfung und Zuweisung durch die persönliche Integrationsfachkraft (IFK) / Sachbearbeiter/in beim Jobcenter der Stadt Kassel (JC). Die Maßnahmen werden mit Mitteln des ESF, des Landes Hessen, des Arbeitsmarktbudgets, des Jobcenters Stadt Kassel und kommunalen Eigenmitteln gefördert.


Maßnahmeziel

  • Verbesserung der Vermittlungschancen und Heranführung an den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Übergang in Erwerbsarbeit, Ausbildung oder Schule
  • Stärkung (Stabilisierung) vorhandener Potenziale u.a. durch tätigkeitsbegleitende Basisqualifizierungen
  • Erwerb allgemeiner Arbeitserfahrung und Sozialkompetenz 


Organisatorisches
Ein Beginn ist kurzfristig möglich, sofern passende Plätze frei sind und eine Zuweisung der zuständigen Integrationsfachkraft des Jobcenters Stadt Kassel vorliegt.

Allgemeine Bewerbungen bei der Stadt Kassel bitte an das Personal- und Organisationsamt senden.


Vergütung und Zusatzleistungen

  • Mehraufwandsentschädigung von 1 Euro oder 1,50 Euro / Stunde zusätzlich zum ALG II - Bezug
  • Arbeits- und Schutzkleidung wird gestellt

Anschrift und Öffnungszeiten

Ähnliche Dienstleistungen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

integrativ (Inklusion)

integrativ (Inklusion)

Das bedeutet:
Alle machen etwas zusammen.
Niemand wird ausgeschlossen.

Aufenthalts-Gestattung (Aufenthaltsgestattung)

Aufenthalts-Gestattung (Aufenthaltsgestattung)

Das ist ein Brief vom Staat.
Darin steht:
Diese Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange das Asyl-Verfahren von dieser Person dauert.

Asyl-Verfahren bedeutet:
Diese Person ist aus einem anderen Land nach Deutschland gekommen.
Weil sie in ihrer Heimat nicht leben konnte.
Diese Person hat einen Antrag gestellt.
Weil sie in Deutschland bleiben möchte.
Eine Behörde oder ein Gericht muss über diesen Antrag entscheiden.

Diese Person darf in Deutschland bleiben.
Bis die Behörde oder das Gericht über den Antrag entschieden hat.
Für diese Zeit bekommt diese Person eine Aufenthalts-Gestattung.

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalts-Erlaubnis)

Das ist ein Papier vom Staat.
Es ist für Menschen aus einem anderen
Land.
Darin steht:
Dies Person hat das Recht, in Deutschland zu leben.
Sie hat dieses Recht für eine bestimmte Zeit.
Solange diese Person etwas Bestimmtes macht.
Zum Beispiel ein Studium
oder eine Berufs-Ausbildung.

Duldung

Duldung

Eine Person muss Deutschland verlassen und geht nicht freiwillig.
Das nennt man Abschiebung.
Die Person kann noch nicht abgeschoben werden.
So lange darf diese Person in Deutschland bleiben.
Das nennt man: Duldung.

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Eingliederungs-Hilfe (Eingliederungshilfe)

Das ist Hilfe für Menschen mit Behinderungen.
Und für Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
Zum Beispiel:
Wenn man wegen einer Krankheit eine Behinderung bekommt.

Diese Hilfe soll das Leben mit einer Behinderung leichter machen.
Und sie soll mehr Teilhabe möglich machen.
Damit Menschen mit Behinderungen alles mit-machen können.

Wohn-Geld (Wohngeld)

Wohn-Geld (Wohngeld)

Das ist Geld vom Staat.
Es ist für die Miete.
Wenn man seine Miete nicht selbst bezahlen kann.