Beschreibung
Zur Ausstellung von Warenpräsentationen vor dem eigenen Geschäft ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, da die öffentliche Fläche (Bürgersteig) über den normalen Gebrauch hinaus in Anspruch genommen wird und hierfür nur eine begrenzte Fläche zur Verfügung gestellt werden kann, um einen ausreichenden Fußgängerdurchgang u.ä. gewährleisten zu können.
Bei Nichteinhaltung der gegebenen Auflagen kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeldfestsetzung gegen den/die Erlaubnisinhaber/in oder Geschäftsinhaber/in durchgeführt werden.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Veranstaltungen und Sicherheit im öffentlichen Raum
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel