Schornsteinfegerwesen

Möchten Sie Beschwerde gegen Rauch- und Geruchsbelästigung durch einen Schornstein einlegen?

Beschreibung

Aufgaben nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG):

  • Durchsetzen von Maßnahmen und Anordnungen, wenn Eigentümer/innen und Besitzer/innen von Grundstücken und Räumen ihren Pflichten nicht nachgekommen sind (§1 SchfHwG)
  • Feststellen und Beitreiben rückständiger Gebühren und Auslagen für hoheitliche Tätigkeiten nach den Vorgaben der Verwaltungsvollstreckung
  • Bearbeiten von Rauchbeschwerden


Kehrbezirke
Zur Wahrnehmung der Kehr- und Überprüfungsaufgaben werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde (in Hessen die Regierungspräsidien für den jeweiligen Regierungsbezirk) Kehrbezirke eingerichtet, geändert und mit verantwortlichen Schornsteinfegermeistern/-meisterinnen besetzt.

Kehr- und Überprüfungspflicht
Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Räumen sind verpflichtet, die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten fristgerecht ausführen zu lassen und dem bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger/innen nachzuweisen, sofern er die Arbeiten nicht selbst durchführt.
Die Eigentümer/innen und Besitzer/innen von Grundstücken und Räumen sind verpflichtet den jeweiligen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/innen zur Durchführung der Feuerstättenschau sowie anlassbezogener Überprüfungen Zutritt zu gestatten. Die gleiche Pflicht besteht, wenn Beauftragte der zuständigen Behörde eine verweigerte Reinigung, Überprüfung oder Messung auf Grund eines vollziehbaren Verwaltungsaktes im Wege der Ersatzvornahme durchzusetzen haben. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.

Aufgaben der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (bBSF)

  • Kontrolle der Eigentümerpflichten nach § 1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
  • Führen des Kehrbuchs
  • Persönliches Durchführen von Feuerstättenschauen an sämtlichen Anlagen des Kehrbezirks. Die Feuerstättenschau findet zweimal während des Zeitraums der Bestellung statt.
  • Ausstellen der Feuerstättenbescheide
  • Durchführen von anlassbezogenen Überprüfungen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betriebs- und Brandsicherheit einer Anlage nicht gewährleistet ist oder unmittelbar von der Anlage schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen
  • Unverzügliche schriftliche Meldung der vorgefundenen Mängel an die zuständige Behörde, wenn die Mängel nicht innerhalb einer von dem bBSF zu setzenden Frist abgestellt worden sind
  • Beratung in feuerungstechnischen Fragen
  • Ausstellen der Bescheinigung über die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit von Abgasanlagen und von Leitungen zur Abführung von Verbrennungsgasen, soweit durch das Landesrecht vorgesehen
  • Durchführen von Ersatzvornahmen, wenn diese durch die zuständige Behörde im Wege eines vollziehbaren Verwaltungsaktes angeordnet wurden

Aufgaben der Verwaltungsbehörde

  • Bearbeiten von Rauchbeschwerden
  • Klären von Unstimmigkeiten zwischen Anlagenbetreibern/innen und bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern/innen
  • Erlass von Zweitbescheiden und Duldungsverfügungen, wenn die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten nicht fristgerecht durchgeführt bzw. nachgewiesen wurden
  • Erlass von Leistungsbescheiden, wenn Arbeiten im Rahmen der Ersatzvornahme zwangsweise durchgeführt werden mussten
  • Einziehen von nicht entrichteten Gebühren und Auslagen für hoheitliche Tätigkeiten der bBSF
  • Bearbeiten von Widersprüchen gegen Feuerstättenbescheide

Anschrift und Öffnungszeiten

Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Ähnliche Dienstleistungen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit bedeutet:
Eine Person hat eine Regel nicht beachtet.
Diese Regel steht in einem Gesetz.
Deshalb sagt man auch:
Gesetzes-Übertretung.
Weil ein Gesetz eine Grenze setzt.
Zwischen dem, was man machen darf.
Und dem, was man nicht machen darf.
Wenn man so eine Grenze über-tritt.

ABER:
Eine Ordnungs-Widrigkeit ist eine eher kleine Gesetzes-Übertretung.
Deshalb bekommt man dafür in Deutschland eine Geld-Strafe.
Man muss nicht ins Gefängnis.

Leichen-Schau-Schein (Totenschein, Leichenschauschein)

Leichen-Schau-Schein (Totenschein, Leichenschauschein)

Darin steht:
Ein Arzt hat eine Person gründlich untersucht.
Der Arzt oder die Ärztin hat festgestellt:
Diese Person lebt nicht mehr.
Sie ist tot.

Führungszeugnis (Führungs-Zeugnis)

Führungszeugnis (Führungs-Zeugnis)

Das ist eine Urkunde.
Darin steht:
Diese Person wurde schon einmal bestraft.
Weil sie ein Gesetz nicht beachtet hat.
Das nennt man vor-bestraft.

Oder in der Urkunde steht:
Diese Person hat keine Vor-Strafen.

Insolvenz (Überschuldung)

Insolvenz (Überschuldung)

Eine Person hat kein Geld.
Diese Person kann nichts mehr bezahlen.
Das ist eine Insolvenz.
Diese Person nennt man auch:
Schuldner.

Unbedenklichkeits-Bescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Unbedenklichkeits-Bescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

Das ist ein Papier.
Darin steht:
Diese Person hat alle Steuern bezahlt.
Diese Person muss kein Geld mehr bei einem Amt bezahlen.

Steuer bedeutet:
Man zahlt Geld an den Staat.
Dieses Geld bezahlt man bei einem Amt.