Zur gewerbsmäßigen Anbietung von Waren oder Dienstleistungen ohne eine feste Niederlassung benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Beschreibung
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
Waren feilbietet bzw. ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist regelmäßig erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte).
Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden.
Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte kann auf Antrag verlängert werden.
Details
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird bei der Stadt Kassel beantragt, wenn sich Ihr gewöhnlicher Aufenthalt bzw. der Betriebssitz der juristischen Person (Hauptniederlassung) in Kassel befindet bzw. sich dort befinden wird.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit zu stellen.
Sie haben mehrere Möglichkeiten für die Beantragung:
Unser Formular für die Online-Antragstellung wird derzeit überarbeitet. Ein Formular für die persönliche Antragstellung oder die Antragstellung per Post stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Die Reisegewerbekarte benötigen sowohl natürliche als auch juristische Personen (z.B. GmbH). Juristische Personen werden von der/den vertretungsberechtigten Person/en (Geschäftsführer/in oder Vorstand) vertreten. Bei Personengesellschaften wie GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG benötigt jede/r geschäftsführungsberechtigte/r Gesellschafter/Gesellschafterin eine eigene Reisegewerbekarte.
Die Reisegewerbekarte muss persönlich abgeholt werden, weil sie in Gegenwart eines Mitarbeiters der Verwaltung unterschrieben werden muss.
Erforderliche Unterlagen
Führungszeugnis -'Beleg-Art O/OG' zur Vorlage bei einer Behörde- (bei der Meldebehörde des Wohnsitzes zu beantragen) *
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister -'Beleg-Art 9' zur Vorlage bei einer Behörde- (bei der Meldebehörde des Wohnsitzes/zuständigen Behörde des Betriebssitzes zu beantragen) */**
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (Einkommensteuer und ggf. Körperschaftssteuer)**
Bescheinigung des kommunalen Steueramtes des Wohn-/Betriebssitzes (in Kassel 'Kämmerei und Steuern')**
bei einer bereits im Handelsregister eingetragenen juristischen Person: Handelsregisterauszug
bei einer neu errrichteten juristischen Person: Kopie des Gesellschaftsvertrages und Bestellung des/der Geschäftsführer/in
bei Tätigkeiten nach Schaustellerart: Nachweis einer Schausteller-Haftpflichtversicherung
Personalausweis/nationaler Identitätsnachweis oder Reisedokument mit Meldebescheinigung
* Wichtig: Geben Sie beim Beantragen von Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister den Verwendungszweck 'Erteilen einer Reisegewerbekarte' an.
** Wichtig: Die Unterlagen sind bei einem Antrag für eine juristische Person (UG haftungsbeschränkt, GmbH, AG, Genossenschaft und vergleichbare ausländische Rechtsformen)
für jede vertretungsberechtigte Person (Geschäftsführer, Vorstandsmitglied) und
für die Gesellschaft selbst
vorzulegen.
Gebühren
Die Ausstellung der Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig.
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