Verkehrsüberwachung: Ordnungswidrigkeiten

Hier finden Sie Informationen zu Verwarngeldern und Bußgeldbescheiden bei Verstößen im ruhenden und fließenden Verkehr.

Beschreibung

Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel.

Anschrift und Öffnungszeiten

Verkehrsüberwachung

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

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