Pflichtschulungen für Beschäftigte in Lebensmittelunternehmen

Alle Beschäftigten, die in Berührung mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen kommen, dazu zählen unter anderem Küchen-, Reinigungs- und Servicepersonal, müssen in regelmäßigen Abständen geschult werden.

Pflicht­schulung Beschäftigte in Lebensmittel­unternehmen

Beschreibung

Alle Beschäftigten, die in Berührung mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenstände kommen, dazu zählen unter anderem Küchen-, Reinigungs- und Servicepersonal, müssen in regelmäßigen Abständen in den Themen Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz geschult werden.

Es wird zwischen zwei Schulungen unterschieden:

  1. Lebensmittelhygiene-Schulung nach EU Verordnung (EG) Nummer 852/2004
  2.  Belehrung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Beide sind Pflicht. Für die Durchführung der Schulungen ist der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin verantwortlich.


Lebensmittelhygieneschulung nach Verordnung (EG) Nr. 852/2004
Der/die Lebensmittelunternehmer/in ist verpflichtet, Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, zum Thema Hygiene zu unterrichten. Diese Schulung kann durch das Unternehmen selbst oder durch Dritte durchgeführt werden und muss alle zwei Jahre wiederholt werden. Bei Neueinstellungen müssen die Beschäftigten, insbesondere Saison- und Aushilfskräfte, vor Arbeitsantritt geschult werden

Grundsätzlich muss sich die Schulung auf alle Hygienebereiche beziehen und auf die jeweiligen Tätigkeitsfelder ausgerichtet sein, die für den Betrieb von Relevanz sind:

Erläuterungen zur Schulung enthält die DIN 10514 über Hygieneschulungen. Die DIN 10514 dient zur Orientierung, um der Verpflichtung des Lebensmittelunternehmens zur Schulung der Mitarbeiter in Fragen der Hygiene nachzukommen, und hat zum Ziel, die Durchführung der Schulungsmaßnahmen zu erleichtern.


Dokumentationspflicht
Die Durchführung der Schulung und die Teilnahme der Beschäftigten muss dokumentiert werden. Die Nachweise müssen dem/der Lebensmittelkontrolleur/in auf Verlangen gezeigt werden.

Personen, die leichtverderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, müssen ergänzend zur Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene über entsprechende Fachkenntnisse auf folgenden genannten Sachgebieten verfügen:

  1. Eigenschaften und Zusammensetzung des jeweiligen Lebensmittels
  2. Hygienische Anforderungen an die Herstellung und Verarbeitung des jeweiligen Lebensmittels
  3. Lebensmittelrecht
  4. Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
  5. Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
  6. Havarieplan, Krisenmanagement
  7. Hygienische Behandlung des jeweiligen Lebensmittels
  8. Anforderungen an Kühlung und Lagerung des jeweiligen Lebensmittels
  9. Vermeidung einer nachteiligen Beeinflussung des jeweiligen Lebensmittels beim Umgang mit Lebensmittelabfällen, ungenießbaren Nebenerzeugnissen und anderen Abfällen
  10. Reinigung und Desinfektion

Ausnahme:
Personen, die eine wissenschaftliche Ausbildung oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, in der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln einschließlich der Lebensmittelhygiene vermittelt werden (z.B. Koch/Köchin, Fleischfachverkäufer/in, Lebensmitteltechnologe/in etc.), verfügen über die erforderlichen Fachkenntnisse. Alle anderen Personen müssen sich diese Fachkenntnisse im Rahmen einer Schulung (z.B. bei der Industrie- und Handelskammer, der DEHOGA, der Fleischerinnung oder ähnlichen Einrichtungen) aneignen.

Definition:
Leicht verderbliche Lebensmittel

1. Sie sind in mikrobiologischer Hinsicht in kurzer Zeit verderblich.
2. Die Verkehrs- und Verzehrfähigkeit ist nur bei Einhaltung bestimmter Temperaturen sichergestellt.

Leicht verderbliche Lebensmittel sind z.B. Fleisch und Fleischerzeugnisse, insbesondere Hackfleisch, Mett, Fisch, Fischerzeugnisse, Schalen und Krustentiere, rohe Eierspeisen, Mayonnaisen, Rohmilch, Milch, Milchspeisen, Milchprodukte, Sahnetorten

Informationen und Schulungen bieten z.B.

an.

Anschrift und Öffnungszeiten

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit

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Erläuterungen und Hinweise

Glossar

EU

EU

EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Das ist eine Gruppe von 27 Ländern in Europa.
Jedes Land hat eine Regierung.
Und sie haben noch eine gemeinsame Regierung.
Und sie machen zusammen Politik.

Lebensmittel-Belehrung (Lebensmittelbelehrung)

Lebensmittel-Belehrung (Lebensmittelbelehrung)

Das ist ein Papier vom Gesundheits-Amt.
Darin steht:
Diese Person hat Infos über Lebensmittel bekommen.
Sie weiß:
Diese Gesetze muss man einhalten
Und diese Regeln muss man beachten,
wenn man etwas mit Lebensmitteln macht.

Man braucht dieses Papier:

  • Wenn man mit Lebensmitteln arbeitet.
  • Wenn man Lebensmittel verkauft.
  • Wenn man für andere Menschen Essen macht.
Behördennummer

Behördennummer

Frau mit Headset

Die Behörden-Nummer 115 ist eine Telefon-Nummer.
Sie erreichen ein Service-Center,
zum Beispiel aus Kassel.
Diese Telefon-Nummer gibt es überall in Deutschland.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen gerne.

Rufen Sie unser Service-Center in Kassel an
wenn Sie Fragen haben zu Dienst-Leistungen

  • der Stadt-Verwaltung Kassel
  • andere Städten
  • Gemeinden
  • Kreis-Verwaltungen
  • Landes-Behörden
  • Bundes-Behörden. 

Unter (0561) 115 sind wir für Sie erreichbar:
von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr
und Samstag 9 bis 13 Uhr.

Identität (Identifizierung)

Identität (Identifizierung)

Das ist ein Beweis.
Für eine Person oder eine Sache.
Zum Beispiel.
Das ist wirklich die Person, die man auf dem Ausweis sieht.
Der Name von der Person stimmt wirklich.

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit bedeutet:
Eine Person hat eine Regel nicht beachtet.
Diese Regel steht in einem Gesetz.
Deshalb sagt man auch:
Gesetzes-Übertretung.
Weil ein Gesetz eine Grenze setzt.
Zwischen dem, was man machen darf.
Und dem, was man nicht machen darf.
Wenn man so eine Grenze über-tritt.

ABER:
Eine Ordnungs-Widrigkeit ist eine eher kleine Gesetzes-Übertretung.
Deshalb bekommt man dafür in Deutschland eine Geld-Strafe.
Man muss nicht ins Gefängnis.

Führungszeugnis (Führungs-Zeugnis)

Führungszeugnis (Führungs-Zeugnis)

Das ist eine Urkunde.
Darin steht:
Diese Person wurde schon einmal bestraft.
Weil sie ein Gesetz nicht beachtet hat.
Das nennt man vor-bestraft.

Oder in der Urkunde steht:
Diese Person hat keine Vor-Strafen.

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Anspruch ist ein anderes Wort für:
Ich habe ein Recht darauf.
Zum Beispiel:
Recht auf Wohn-Geld.
Ein Rechts-Anspruch bedeutet:
In einem Gesetz steht:
Man hat das Recht auf etwas.
Zum Beispiel: Recht auf Wohn-Geld.
Oder: Recht auf Pflege.

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