Vereins- und Straßenfeste - Umgang mit Lebensmitteln

Sie wollen Lebensmittel bei einem Vereins- oder Straßenfest in Verkehr bringen? Hier können Sie sich über die geltenden Anforderungen informieren.

Vereins-/Straßenfeste - Umgang mit Lebens­mitteln

Beschreibung

Sommerzeit – Festezeit: Mit steigenden Temperaturen nimmt auch die Zahl der privaten und öffentlichen Feste zu. Kindergärten, Schulen und Kirchengemeinden, aber auch Vereine veranstalten regelmäßig Feste, bei denen auch für das leibliche Wohl gesorgt wird.

Beim Umgang mit Lebensmitteln kann es jedoch zu Fehlern kommen, die nicht ohne Folgen für die Gesundheit der Gäste bleiben. Mangelnde Hygiene bei Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln kann die Ursache für Lebensmittelinfektionen (z.B. Salmonellosen) sein. Um jede nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel zu verhindern, müssen hygienische Mindestanforderungen eingehalten werden. Vorbeugung ist der beste Schutz gegen böse Überraschungen.

Hinweis: Für gewerbliche Lebensmittelunternehmer gelten umfangreiche gesetzliche Vorschriften. Das heißt letztendlich, wenn regelmäßig auf Straßen- und Vereinsfesten Lebensmittel angeboten werden – z.B. weil der Besitzer einer Metzgerei oder einer Gaststätte auch über ein entsprechendes Standfahrzeug verfügt - unterliegen diese Unternehmer den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Näheres zu diesen gesetzlichen Anforderungen finden Sie in dem

Anschrift und Öffnungszeiten

Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit

Warum sind Hygieneregeln beim Umgang mit Lebensmitteln notwendig?

Hygienefehler im Umgang mit Lebensmitteln können den Verderb von Speisen oder sogar schwerwiegende Erkrankungen zur Folge haben. Bei Vereins-, Straßen- und Schulfesten oder ähnlichen Veranstaltungen kann schnell ein großer Personenkreis von solchen Lebensmittelinfektionen betroffen sein. In Privatküchen hergestellte und an Dritte abgegebene Speisen können ein hygienisches Problem bei Festen darstellen. Hygiene in der Küche und am Verkaufsstand ist daher oberstes Gebot. Veranstalter/innen und ehrenamtliche Helfer/innen sollten sich bereits bei der Planung des Festes mit den wichtigsten Hygieneregeln vertraut machen. Wer als ehrenamtlicher Helfer/in mit Lebensmitteln umgeht, muss sich bewusst machen, dass er Verantwortung dafür trägt, dass nur einwandfreie Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.

Bei der Abgabe von leichtverderblichen Lebensmitteln muss die verantwortliche Person im Besitz einer gültigen  Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz sein. Ausnahmen sind beim zuständigen Gesundheitsamt zu erfragen.

Weitere Informationen:

 Kostenlose Checkliste für Vereins- und Straßenfeste (TÜV Süd) (Öffnet in einem neuen Tab)

 Hygienisch zubereiten - Feste feiern. Hinweise für die Ausrichtung nicht-gewerbsmäßiger Veranstaltungen (Öffnet in einem neuen Tab)

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) haben einen "Leitfaden zur Lebensmittelhygiene für ehrenamtliche Helfer" in zahlreichen verschiedenen Sprachen herausgegeben. Dieser Leitfaden kann daher gut bei der Essensausgabe mit Hilfe nicht-deutschsprachiger ehrenamtlicher Helfer bzw. bei gemeinsamen Veranstaltungen eingesetzt werden:  Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln - Für ehrenamtliche Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen (Öffnet in einem neuen Tab)

Informationen zum Thema

Ähnliche Dienstleistungen

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

EU

EU

EU ist die Abkürzung für Europäische Union.
Das ist eine Gruppe von 27 Ländern in Europa.
Jedes Land hat eine Regierung.
Und sie haben noch eine gemeinsame Regierung.
Und sie machen zusammen Politik.

Identität (Identifizierung)

Identität (Identifizierung)

Das ist ein Beweis.
Für eine Person oder eine Sache.
Zum Beispiel.
Das ist wirklich die Person, die man auf dem Ausweis sieht.
Der Name von der Person stimmt wirklich.

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit (Gesetzes-Übertretung, Ordnungswidrigkeit, Gesetzesübertretung)

Ordnungs-Widrigkeit bedeutet:
Eine Person hat eine Regel nicht beachtet.
Diese Regel steht in einem Gesetz.
Deshalb sagt man auch:
Gesetzes-Übertretung.
Weil ein Gesetz eine Grenze setzt.
Zwischen dem, was man machen darf.
Und dem, was man nicht machen darf.
Wenn man so eine Grenze über-tritt.

ABER:
Eine Ordnungs-Widrigkeit ist eine eher kleine Gesetzes-Übertretung.
Deshalb bekommt man dafür in Deutschland eine Geld-Strafe.
Man muss nicht ins Gefängnis.

Führungszeugnis (Führungs-Zeugnis)

Führungszeugnis (Führungs-Zeugnis)

Das ist eine Urkunde.
Darin steht:
Diese Person wurde schon einmal bestraft.
Weil sie ein Gesetz nicht beachtet hat.
Das nennt man vor-bestraft.

Oder in der Urkunde steht:
Diese Person hat keine Vor-Strafen.

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Rechts-Anspruch (Rechtsanspruch)

Anspruch ist ein anderes Wort für:
Ich habe ein Recht darauf.
Zum Beispiel:
Recht auf Wohn-Geld.
Ein Rechts-Anspruch bedeutet:
In einem Gesetz steht:
Man hat das Recht auf etwas.
Zum Beispiel: Recht auf Wohn-Geld.
Oder: Recht auf Pflege.

Bildnachweise

  • Tetiana Kosobukina