Beschreibung
Sie haben sich dazu entschlossen, die Eheschließung im Ausland vorzunehmen?
Nachfolgend stellen wir Ihnen hierzu wichtige Informationen zur Verfügung:
- Sie sollten sich rechtzeitig vor der Eheschließung informieren, welche Urkunden und sonstigen Unterlagen Sie benötigen. Auskunft darüber geben Ihnen die Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten in der Bundesrepublik Deutschland. Besser natürlich der zuständige Standesbeamte im Ausland selbst: Link zu den Botschaften und Konsulaten des Auswärtigen Amtes (Öffnet in einem neuen Tab)
- Manche Staaten fordern von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis, welches Ihnen das Standesamt Ihres Wohnsitzes ausstellt. Wenn Sie in der Stadt Kassel mit Wohnsitz gemeldet sind, informieren Sie sich in nachfolgendem Link: Ehefähigkeitszeugnis [Ehefähigkeitszeugnis]
- Lassen Sie Ihre ausländische Heiratsurkunde möglichst durch die zuständigen Behörden im Ausland beglaubigen, z. B. mit einer Apostille (nur Staaten, die dem Apostilleübereinkommen beigetreten sind), durch die ausländische Behörde oder durch Legalisation der Deutschen Botschaft im Ausland.
- Da es im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Wahlmöglichkeiten des Ehenamens gibt, sollten Sie nach Ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde beim Standesamt vorsprechen, wenn eine gemeinsame Namensführung/Namenserklärung gewünscht wird.
- Es besteht auch die Möglichkeit, eine Nachregistrierung im deutschen Eheregister, zu beantragen: Eheschließung - Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Eheschließung, Staatsangehörigkeit
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel