Beschreibung
Die Person hat mit ihrer Erklärung zu versichern, dass der gewählte Geschlechtseintrag ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist. Mit der Erklärung sind auch die Vornamen zu bestimmen, die die Person zukünftig führen will und die dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.
Erklärungen für minderjährige Personen sind möglich und werden von den gesetzlichen Vertretern des Kindes vorgenommen.
Ab 1. August 2024 ist die Anmeldung zu der Erklärung möglich. Ihnen wird ab diesem Tag ein Onlineservice zur Verfügung stehen.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Geburten, Sterbefälle und Urkunden
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel