Beschreibung
Am 01.05.2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das Fahreignungsregister (FAER) und das bestehende Punktsystem wurde auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt.
Im Fahreignungsregister werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig gewordenen sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.
Seit dem 01.05.2014 gelten folgende Regelungen für die Eintragung von Punkten in das Fahreignungsregister:
- 1 Punkt: Ordnungswidrigkeiten
- 2 Punkte: grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten
- 3 Punkte: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis
Punkte nach der bis zum 30.04.2014 gültigen Regelung wurden wie folgt umgerechnet:
- 0 Punkte = 0 Punkte
- 1-3 Punkte = 1 Punkt
- 4-5 Punkte = 2 Punkte
- 6-7 Punkte = 3 Punkte
- 8-10 Punkte = 4 Punkte
- 11-13 Punkte = 5 Punkte
- 14-15 Punkte = 6 Punkte
- 16-17 Punkte = 7 Punkte
- 18 und mehr Punkte = 8 Punkte
Das Fahreignungsregister (Öffnet in einem neuen Tab) und das Fahreignungs-Bewertungssystem sind wichtige Instrumente, um die Allgemeinheit vor ungeeigneten Kraftfahrern zu schützen. Die Speicherung im Fahreignungsregister ist ein Warnsignal und sollte genutzt werden, das eigene Verhalten zu überprüfen und positiv zu verändern.
Ab einem bestimmten Punktestand informiert das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) das für den/die Verkehrsteilnehmer/in zuständige Straßenverkehrsamt.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Führerscheinstelle
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel