Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel gemeldet.
Antragsteller
- Das Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen B oder BE mit 17 in Begleitung eines/einer erfahrenen Verkehrsteilnehmers/in kann im Alter von 16,5 Jahren beantragt werden.
Begleitperson
- Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden EU/EWR-Fahrerlaubnis sein und darf nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben. Die gesetzlichen Vertreter/innen müssen der Begleitperson ausdrücklich zustimmen.
Damit die Begleitung reibungslos funktioniert, wird dem Antragsteller/der Antragstellerin und jeder Begleitperson die Teilnahme an einer Vorbereitungsveranstaltung dringend empfohlen. Wann der nächste Kurs stattfindet können Sie beim Fahrschullehrverband erfahren, Tel.: 0561/825125.
Nur der/die Antragsteller/in muss persönlich vorsprechen.
Eine persönliche Vorsprache der Erziehungsberechtigten bzw. der Begleitperson/en ist nicht erforderlich, sofern das ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen mitgebracht wird.
Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres zulässig.
Die Prüfungsbescheinigung ist längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig.
Die Theorieprüfung kann bereits drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat, bevor man das Mindestalter für den Führerschein erreicht hat, absolviert werden.
Nach bestandener Prüfung und Erhalt der Fahrerlaubnis ab 17 ist der Führerschein frühestens ab dem 18. Geburtstag bei der Fahrerlaubnisbehörde gegen Vorlage des vorläufigen Führerscheins ab 17 abzuholen.
Spätestens drei Monate nach dem 18. Geburtstag verfällt die Gültigkeit des vorläufigen Führerscheins. Solange darf der vorläufige Führerschein auch ohne Begleitperson genutzt werden.
Nach bestandener Prüfung wird Ihnen die Fahrerlaubnis ab 17 direkt ausgehändigt.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Wir empfehlen Ihnen die Zahlung mit Girocard, alternativ können Sie auch Bar bezahlen.
Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.
Führt der Fahranfänger/die Fahranfängerin einen Pkw ohne eine benannte Begleitperson, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, ein Punkt im Fahreignungsregister, eine Verlängerung der Probezeit und vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachzuweisen.