Unterhaltsvorschuss

Bei der Unterhaltsvorschusskasse kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zum 18. Lebensjahr beantragen, wenn der andere Elternteil keinen, nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt.

Beschreibung

Sie erhalten für Ihr Kind Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne einen anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird vom anderen Elternteil/vom Unterhaltsverpflichteten nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt. Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss sich dabei eindeutig in Ihrem Haushalt befinden. Sie dürfen zudem keinen neuen Partner bzw. keine neue Partnerin geheiratet haben.

Wenn diese Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt. Dabei gilt: Für Kindern im Alter von zwölf bis zum 18. Geburtstag wird Unterhaltsvorschuss nur dann gezahlt, wenn Ihr Kind nicht auf Bürgergeld angewiesen ist oder wenn Sie im Bürgergeld-Bezug ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens 600 Euro verdienen.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nachdem Alter Ihres Kindes. Ab dem 01. Januar 2024 gelten folgende Beträge:

  • für Kinder von 0 bis 5 Jahren 230 Euro monatlich
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren 301 Euro monatlich
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren 395 Euro monatlich

Online-Services

Unterhaltsvorschuss online beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Unterhaltsvorschuss

Anschrift

Scheidemannplatz 1
34117 Kassel

Ähnliche Dienstleistungen