Beschreibung
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe von grundsätzlicher Bedeutung, insbesondere mit
- der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien, sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die weiteren Entwicklungen der Jugendhilfe,
- der Jugendhilfeplanung,
- der Förderung der freien Jugendhilfe,
- Vorschlägen für den Haushaltsplan des Jugendamtes,
- Anträgen von Trägern der freien Jugendhilfe auf Bewilligung von städtischen Fördermitteln,
- Beschlussvorlagen des Jugendamtes und
- Anträgen von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses.
Er hat das Recht,
- In Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Vertretungskörperschaft bereitgestellten Mittel und der von ihr gefassten Beschlüsse zu beschließen,
- Vor der Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe und vor der Berufung der Leiterin/ des Leiters des Jugendamtes gehört zu werden,
- Anträge an die Vertretungskörperschaft zu stellen,
- Die Jugendschöffen nach § 35 des Jugendgerichtsgesetzes vorzuschlagen und
- die städtischen Gremien in allen die Jugendhilfe betreffenden Fragen zu beraten.
Der Jugendhilfeausschuss setzt sich aus 20 stimmberechtigten Mitgliedern und ca. 20 Mitgliedern mit beratender Stimme zusammen.
Stimmberechtigte Mitglieder sind:
- Der Oberbürgermeister oder ein von ihm beauftragter Vertreter oder eine Vertreterin
- 11 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
- 3 Vertreter/innen der Kasseler Jugendverbände
- 3 Vertreter/innen der freien Wohlfahrtsverbände
- 2 Vertreter/innen der in Kassel tätigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
Die aktuellen Mitglieder des Jugendhilfeausschusses finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
Jugendhilfeausschuss (Öffnet in einem neuen Tab)
Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss an:
- die Leitung der Verwaltung des Jugendamtes
- die Leitung des Amtes Kindertagesbetreuung Kassel
- und deren Stellvertretungen
Beratende Mitglieder entsenden:
- die Fachausschüsse des Jugendhilfeausschusses, jeweils ihre Vorsitzenden, im Vertretungsfall deren Stellvertretungen
- das Gesundheitsamtes Region Kassel einen Arzt/Ärztin
- das Amtsgericht eine/n Vormundschafts-, Familien- oder Jugendrichter*in
- des Jobcenters eine/n Vertreter*in aus dem Zuständigkeitsbereich für die unter Fünfundzwanzigjährigen
- die Agentur für Arbeit
- örtliche Religionsgemeinschaften (der evangelischen und katholischen Kirche, der jüdischen Kultusgemeinde, des muslimischen Glaubensbereiches)
- das Staatliche Schulamt
- der Deutschen Gewerkschaftsbund Nordhessen (Bereich Kassel)
- der Ausländerbeirat der Stadt Kassel
- der Behindertenbeirat der Stadt Kassel
- der Gesamtelternbeirat der städtischen Kindertagesstätten
- das Frauenbüro der Stadt Kassel
- der Stadtschüler*innenrat
- die Polizei (Jugendkoordinator*in)
- der Landessportbund Hessen (Bereich Kassel)
- der Dachverband freier Kindertageseinrichtungen (DAKITS e. V.)
- der Deutsche Kinderschutzbund Ortsverband Kassel e. V.
- ggf. Vertreter*innen selbstorganisierter Zusammenschlüsse nach § 4a SGB VIII
Zur Vorbereitung der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses und zur Behandlung von Einzelaspekten der Jugendhilfe gibt es gegenwärtig zwei Fachausschüsse mit je 13 Mitgliedern:
- Fachausschuss I (Jugendhilfeplanung)
- Fachausschuss II (Kinder- und Jugendförderung - Beteiligungsfragen)
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Jugendamt - Zentralabteilung
Anschrift
Scheidemannplatz 1
34117 Kassel