Betreuungsrecht

Hier finden Sie allgemeine Informationen rund um das Betreuungsrecht für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.

Die Betreuungsbehörde hat vielfältige Aufgabenbereiche.

Sie wird unter anderem im Vorfeld vor endgültiger Einrichtung einer rechtlichen Betreuung für das Betreuungsgericht tätig. Es erfolgt eine Feststellung der Lebenssituation der Betroffenen und des jeweiligen Hilfebedarfs. In diesem Zusammenhang wirkt die Betreuungsbehörde bei der Suche von geeigneten Betreuern mit. Der danach zusammengefasste Sozialbericht wird dem Betreuungsgericht übersandt, das letztlich über die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung entscheidet:  Betreuungsgerichtshilfe - Beratung von ehrenamtlichen Betreuern (Öffnet in einem neuen Tab)

Kontakt

Wenn Sie als beruflicher Betreuer tätig werden wollen oder als ehrenamtlich eingesetzter Betreuer mehrere rechtliche Betreuungen führen, können Sie Unterstützung und Beratung erhalten:  Berufsbetreuung (Öffnet in einem neuen Tab) und  Ehrenamtliche Betreuer (Öffnet in einem neuen Tab)

Bürgerinnen und Bürger werden durch Veranstaltungen über das Betreuungsrecht allgemein sowie über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen aufgeklärt und beraten. Ebenso können für Gruppen oder Vereine Referenten zum Thema Betreuungsrecht von uns angefordert werden:  Vorsorgevollmachten und Beglaubigungen - Öffentlichkeitsarbeit (Öffnet in einem neuen Tab)

Voraussetzungen

Wenn es sich um ein laufendes Verfahren handelt, muss der Wohnsitz der betroffenen Person in Kassel sein.

Wenn Sie als Berufsbetreuer oder Ehrenamtlicher Betreuer tätig sein wollen, muss ihr eigener Wohnsitz ebenfalls in Kassel sein.

Rechtliche Grundlagen

Was sollte ich noch wissen?

Die Einleitung einer gesetzlichen Betreuung kann durch eine umfangreiche Vorsorgevollmacht vermieden werden, wenn die Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer geregelt werden können.

Erläuterungen und Hinweise

Glossar

rechtliche Betreuung (Betreuungen)

rechtliche Betreuung (Betreuungen)

Eine erwachsene Person kümmert sich um eine
andere erwachsene Person.
Wenn die andere erwachsene Person:

  • eine seelische Krankheit hat
  • eine körperliche Behinderung hat
  • eine geistige Behinderung hat

Das bedeutet:
Sie hat Lern-Schwierigkeiten.

Die regeln für eine Betreuung stehen im:
Betreuungs-Gesetz
Dieses Gesetz gilt seit dem 1. Januar 1992.

Vorsorge-Vollmacht (Vorsorgevollmacht)

Vorsorge-Vollmacht (Vorsorgevollmacht)

Das ist ein Papier.
Darin steht:
Diese Person darf über mich bestimmen.
Wenn ich das nicht mehr selbst kann.
Weil ich krank bin.
Oder.
Weil ich einen Unfall hatte.
Diese Person darf meine Sachen regeln.

Bildnachweise

  • Stadt Kassel; Foto: Roger Müller