Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das Instrument zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Der zweistufige Aufbau gliedert sich in die „vorbereitende Bauleitplanung", dem Flächennutzungsplan und der „verbindlichen Bauleitplanung", dem Bebauungsplan. Rechtliche Grundlage hierzu ist das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Der Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar. Die Inhalte des FNP werden nicht flächenscharf (flurstücksscharf) dargestellt. Der FNP hat keine direkte Rechtskraft für den Bürger, ist aber für die Entwicklung eines Bebauungsplanes bindend.

Bebauungspläne werden auf der Grundlage des FNP für Teilbereiche der Gemeinde aufgestellt. In diesem Teilbereich (Geltungsbereich) werden konkrete Festsetzungen getroffen, in welcher Weise Grundstücke genutzt werden dürfen. Die Inhalte werden flurstücksscharf abgebildet. Der Bebauungsplan wird als Satzung von der Gemeinde beschlossen und bildet so verbindliches Ortsrecht für jeden Bürger.