Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitende Bauleitplanung wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar.

Der Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitende Bauleitplanung wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar. Die Inhalte werden nicht flurstücksscharf dargestellt, sondern flächenhaft gehalten. In § 5 (2) BauGB findet man einen nicht abschließenden Katalog von 10 Punkten, der Darstellungsmöglichkeiten für den FNP enthält. Das sind zum Beispiel: 

  • allgemeine Art der Bauflächen (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen usw.)
  • Ausstattung des Gemeindegebiets mit öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Verwaltung usw.)
  • wichtige Verkehrszüge (Straßen, Bahnlinien usw.)
  • Verschiedene Arten von Grünzügen (Parks, Friedhöfe usw.) 

Der FNP besteht aus einer Planzeichnung und einem Erläuterungsbericht. Er hat keine direkte Rechtskraft für den Bürger, ist aber für die Entwicklung eines Bebauungsplanes bindend. Seine Geltungsdauer ergibt sich aus seiner Aufgabe heraus, die städtebauliche Entwicklung aufgrund der voraussehbaren Entwicklung zu leiten. In der Regel kann man davon ausgehen, dass der Plan für einen Zeitraum für etwa 10 bis 15 Jahre aufgestellt wird.

Der FNP für das Stadtgebiet Kassel wird vom Planungsverband Zweckverband Raum Kassel aufgestellt und geführt. Der rechtswirksame FNP mit Erläuterungsbericht kann von jedermann eingesehen werden. Über seinen Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Möglichkeiten zur Einsicht:


Wesentliche rechtliche Grundlagen:

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)