9.04.24 Nutzungsordnung für das Schulträgernetz

Vom 18. November 2013

Präambel

Diese Nutzungsordnung soll die störungsfreie, ungehinderte und sichere Nutzung der Kommunikations-und Informationsverarbeitungs-Infrastruktur des Schulträgernetzes der Stadt Kassel gewährleisten. Die Stadt Kassel (i. F. Schulträger) verarbeitet im Schulträgernetz die Verwaltungsdaten der Schulen in Trägerschaft der Stadt Kassel (Schulverwaltungsnetz). Sie ist somit Auftragnehmer nach § 4 HDSG und befolgt die damit verbundenen Gesetzesvorgaben. Die jeweilige Schule bleibt die Daten verarbeitende Stelle im Sinne des Hessischen Datenschutzgesetzes und schließt mit der Stadt Kassel darüber einen Vertrag. Nach § 88 HSchG bleibt der Schulleiter/die Schulleiterin gegenüber möglichen Betroffenen, dem Hessischen Kultusministerium und dem Schulträger Stadt Kassel dafür verantwortlich, dass allen datenschutzrechtlichen Vorschriften, Vorgaben und Notwendigkeiten Rechnung getragen wird.
Die Nutzungsordnung orientiert sich an den gesetzlich festgelegten Regelungen zur IT-Sicherheit und Datenschutz in Schulverwaltungen. Sie stellt Grundregeln für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Infrastruktur auf und regelt das Nutzungsverhältnis zwischen den Nutzungsberechtigten der Kasseler Schulen und dem Schulträger. Ergänzungen zu dieser Nutzungsordnung können durch den Schulträger definiert werden.