Aufnahmeprüfung in den Zweitfächern

Die Wahl eines Zweitfachs Instrument oder Gesang ist für alle Jungstudierenden/Studierenden der Musikakademien verpflichtend.

Zweitfach (Instrument oder Gesang)

Ausnahmen bestehen nur bei Hauptfach "Tasteninstrument".
Bewerber/-innen für die Fachrichtungen "Komposition in der musikpädagogischen Praxis" (IGEMK) oder "Komposition" (JSt/MiK) geben bitte mit der Bewerbung an, ob sie sich für ein erweitertes Zweitfach ("Beifach") entscheiden.

Informationen rund um die Aufnahmeprüfung

  • Musikakademie

    Aufnahmeprüfung

    Sie finden hier alle relevanten Informationen rund um die Aufnahmeprüfung der Musikakademie Kassel - von Terminen über Anmeldung und Prüfungsbestandteile bis hin zu den Bewerbungsvoraussetzungen.