Gebührenpflichtige Parkzonen

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht zu gebührenpflichtigen Parkzonen, Parkplätzen und Handy-Parken im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Kassel.

Bei Automatendefekten oder sonstigen Auffälligkeiten informieren Sie bitte die Leitstelle des Ordnungsamtes unter der Rufnummer 0561/787-3061.

Handy-Parken

Seit knapp zehn Jahren ist es in Kassel möglich, auf allen öffentlichen Parkflächen die Parkgebühren bargeldlos per SMS oder über eine Smartphone‐App mit dem Handy zu zahlen. Die Stadt Kassel erweitert nun dieses Angebot und wechselt technisch und organisatorisch auf ein sogenanntes „Plattform-Modell“. Die Plattform wird von „smartparking“, einer Initiative für digitale Parkraumbewirtschaftung ( www.smartparking.de (Öffnet in einem neuen Tab)), betrieben. Dies bietet den Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen ab dem 1. Juni 2023 die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Anbietern des Handyparkens zu wählen. Damit erweitert die Stadt Kassel ihren digitalen Service für ein modernes, einfaches und komfortables Bezahlen der Parkgebühren.

Für Nutzerinnen und Nutzer ergibt sich die Möglichkeit, beim Bezahlen zwischen mehreren Anbietern zu wählen. 

Beim Start im Juni sind dies:

Die jeweils aktiven Anbieter sind auf einem Aufkleber seitlich auf den Parkautomaten erkennbar. 

Bargeldlos parken per Anruf, SMS oder App

Den Parkvorgang starten Nutzerinnen und Nutzer bequem per App, Anruf oder SMS. Es muss jedoch beachtet werden, dass nicht jeder Anbieter alle Kanäle bedient. Insbesondere bei der Verfügbarkeit der Buchung via Anruf oder SMS unterscheiden sich die Anbieter. 

Die Parkzeit kann nach Bedarf gestoppt oder verlängert werden. So entfallen Überzahlung und auch Verwarngelder wegen abgelaufener Tickets. Für diesen Komfort addieren die Anbieter unterschiedliche Zuschläge auf die städtische Parkgebühr. 

Die Konditionen für die Nutzung des jeweiligen Angebots können den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Anbieter auf deren Homepage entnommen werden.

Die Stadt Kassel bittet darum, dass spezielle Fragen zu den jeweiligen Angeboten und Funktionen der Apps wie bisher auch direkt an den konkreten Anbieter gerichtet werden.

Verkehrsüberwachung

Ob ein in der Parkgebührenzone abgestelltes Auto über einen gültigen digitalen Parkschein verfügt, erkennen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamts wie bisher auch am Kfz-Kennzeichen, das sie mit einem zentralen Online-System abgleichen. Das funktioniert für alle an die Plattform angeschlossenen Anbieter. 

Die geltende Höchstparkdauer ergibt sich aus der Beschilderung vor Ort und ist wie bisher auch beim Handyparken unbedingt zu beachten.