Geh- und Radwegverbindung am "Am Ziegenberg"

Entlang der Straße "Am Ziegenberg" wird eine Geh- und Radwegverbindung gebaut. Die Abstimmungen dafür sind für den Herbst 2023 vorgesehen.

Geh- und Radwegverbindung soll komfortabel für beide Verkehrsteilnehmer nutzbar sein. Der Streckenabschnitt wird dadurch fahrradfreundlich nach Vorgaben des Radverkehrskonzeptes gestaltet. Die Straße "Am Ziegenberg" liegt im Stadtteil Jungfernkopf (Gemarkung 1509, Flur 3).

Notwendigkeit des Projektes - das wird gemacht

Die Oberfläche des entsprechenden Abschnittes besteht heute aus einer schotterartigen, wassergebundenen Schicht und ist für den Rad- und Fußverkehr unkomfortabel nutzbar. Aufgrund des Schotteroberfläche ist die Benutzung der Wegeführung unattraktiv und es besteht eine erhöhte Sturzgefahr für Radfahrende.

1. Erhalt bzw. Modernisierung der Infrastruktur 

Der Abschnitt der Straße am Ziegenberg ist noch nicht final hergestellt worden. Um hier eine schnelle Lösung für den Rad- und Fußverkehr umzusetzen, wird hier zunächst nur eine befestigte Asphaltfläche hergestellt, die Flächen für den übrigen Verkehr bleiben wie im Bestand vorhanden. Die Gestaltung der gemeinsamen Fläche entspricht dem Radverkehrskonzept der Stadt Kassel und den o.g. Musterlösungen des Landes Hessen, während die Musterlösung für vergleichbare Flächen ≥ 2,50 m Breite vorgeben, sieht die Planung hier 3,0 m vor, um größere Konflikte zwischen Gehenden und Radfahrenden zu vermeiden. 

2. Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030

Die Maßnahme trägt positiv zu folgenden Maßnahmenfeldern des VEP bei:

  • A3 Barrierefreie Wegenetze Fußverkehr 
  • B1 Erweiterung des Haupt- und Nebenroutennetzes
  • B3 Ausbau des Radwegnetzes
  • B6 Verkehrssicherheit für Radfahrende

(vgl.  Verkehrsentwicklungsplan 2030, Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Nr. 101.17.1751).

3. Radverkehrsförderung

Durch die Einrichtung der nicht benutzungspflichtigen Geh- und Radwegverbindung im beschriebenen Abschnitt und den damit einhergehenden Markierungen, Beschilderungen und baulichen Anpassungen, wird die Verkehrssicherheit für den Rad- und Fußverkehr und gleichzeitig die Aufmerksamkeit des Kfz-Verkehrs gegenüber dem schwächeren Verkehrsteilnehmenden vergrößert.  

Bezüglich des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Förderung des Radverkehrs im Gebiet der Stadt Kassel (Nr. 101.18.1237) trägt die Maßnahme positiv zu den Zielen ll. (2) bei. 

4. Fußverkehr

Die gemeinsame Fläche bietet auch den Gehenden mehr Komfort und Barrierefreiheit. 

5. Klimaschutz

Im Rahmen der Maßnahme werden keine vorhandenen Grünflächen versiegelt.