Fraktionen

Die Stadtverordneten können sich zu Fraktionen zusammenschließen, deren Mindeststärke bei drei Personen liegt. Hier erhalten Sie einen Überblick und weitere Informationen.

Stadtverordnetensaal

Die gewählten Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, die Stadtverordneten, können einer Fraktion angehören oder fraktionslos sein. Durch übereinstimmende Willenserklärung können sich Stadtverordnete zu einer Fraktion zusammenschließen, um ihre  politischen Ziele besser durchzusetzen.

Nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Kassel muss eine Fraktion aus dem Zusammenschluss von mindestens drei Stadtverordneten bestehen. Eine Fraktion konstituiert sich durch die Wahl einer bzw. eines Vorsitzenden und deren Stellvertreter bzw. Stellvertreterinnen. Mit Ablauf der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung endet ihre rechtliche Existenz.

Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Stadtverordnetenversammlung mit und stellen die Arbeit über ihre Fraktionstätigkeit öffentlich dar. Die Öffentlichkeitsarbeit darf jedoch nicht auf parteipolitische Werbung ausgerichtet sein.

Die Fraktionen tagen in der Regel einmal wöchentlich, je nach Bedarf tagen fachbereichsbezogene Arbeitsgruppen oder Arbeitskreise. In der Fraktionssitzung (grundsätzlich nicht öffentlich) erfolgt dann die Meinungs- und Willensbildung.

Jeder Einwohner oder jede Einwohnerin kann sich an einen Stadtverordneten bzw. eine Stadtverordnete oder die Fraktion seines oder ihres Vertrauens wenden, um ein Anliegen in den Beratungsgang der städtischen Gremien zu bringen.

In der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen mit Vorsitzenden

 Bündnis90/Die Grünen

20 Sitze, Vorsitzende: Christine Hesse, Eva Koch

 SPD 18 Sitze, Vorsitzende: Anke Bergmann
 CDU 14 Sitze, Vorsitzender: Holger Augustin
 DIE LINKE 7 Sitze, Vorsitzende: Sabine Leidig
 FDP 4 Sitze, Vorsitzender: Sascha Bickel

 AFD

4 Sitze, Vorsitzender: Sven René Dreyer
Vier Personen gehören keiner Fraktion an

Die Rechte der Fraktionen:

  • Besetzung der ihr zustehenden Ausschusssitze im Rahmen des Benennungsverfahrens.
  • Entsendung von Stadtverordneten mit beratender Stimme in Ausschüsse, in denen sie keinen Sitz haben (Ausnahme: Wahlvorbereitungsausschuss) und in die Ortsbeiräte.
  • Einbringen von Anträgen und Anfragen in die Stadtverordnetenversammlung und in die Ausschüsse.
  • Recht auf Einberufung einer außerplanmäßigen Ausschusssitzung oder des Ältestenrates.
  • Teilnahme von Magistratsmitgliedern und sonstigen Personen (z.B. Funktionsträger der örtlichen Parteigliederungen) mit beratender Stimme an Fraktionssitzungen.
  • Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Deckung der Kosten für die Geschäftsführung der Fraktion.
  • Parteifähigkeit / Erlass einer Fraktionsgeschäftsordnung