Infektionskrankheiten

Infektionskrankheiten werden durch Erreger wie Bakterien, Viren, Pilze oder Parasiten ausgelöst. Das Vermeiden von Infektionserkrankungen und Verhindern der Ansteckung Gesunder durch Erkrankte sind wesentliche Aufgaben des öffentlichen Gesundheitswesens.

Infektionsschutz

Seit der Jahrhundertwende wurden durch die Verbesserung des allgemeinen Lebensstandards bedeutende Fortschritte bei der Bekämpfung von Krankheiten erzielt. Besiegt sind sie jedoch noch nicht. Die wirksamste und damit wichtigste Maßnahme zum Schutz vor Krankheiten ist die Vorbeugung durch Aufklärung und Information der Bevölkerung, persönliche Hygiene sowie der Aufbau und Erhalt eines ausreichenden Impfschutzes.

Ziel des Infektionsschutzes ist, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Verbreitung zu verhindern. Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen, meldepflichtige übertragbare Krankheiten zu erfassen, Informationen und Ermittlungsergebnisse auszuwerten und die zur Verhütung und Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen zu treffen. 

  • Das Robert Koch-Institut verzeichnet im Herbst 2023 wieder einen Anstieg der gemeldeten Corona-Infektionen, auch in Stadt und Landkreis Kassel. Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Infos zum Coronavirus sowie allgemeine Hinweise und eine Übersicht von weiteren nützlichen Quellen.
  • Bei Mpox oder Affenpocken handelt es sich um eine Viruserkrankung, die durch das Monkeypox-Virus hervorgerufen wird. Das Virus kann vor allem bei engem Kontakt oder beim Sex übertragen werden. Meist verschwinden die Symptome von selbst, es können aber auch schwere Komplikationen auftreten.
  • Infektionskrankheiten

    Varizellen (Windpocken)

    Bei Varizellen bzw. Windpocken handelt es sich um eine hoch ansteckende Viruserkrankung, die durch das Varizella-Zoster‐Virus (VZV) hervorgerufen wird. Das Virus kommt weltweit vor. Es kann von Mensch zu Mensch und über mehrere Meter übertragen werden.
  • Masern werden durch Viren ausgelöst und kommen weltweit vor. Sie sind hoch ansteckend. Das Masernschutzgesetz gilt seit 2020 und dient dem Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen.
  • In Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas kommen Kinder und Jugendliche täglich miteinander und mit dem Personal in engen Kontakt. Enge Kontakte begünstigen die Übertragung von Krankheitserregern. Daher sieht das Infektionsschutzgesetz für diese Personengruppen besondere medizinische Regelungen vor.