Bis Ende März 2022 konnten kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Existenzgründer ihre Ideen und Vorhaben aus dem Programm „Lokale Ökonomie“ fördern lassen. Bislang sind für 23 bewilligte Vorhaben knapp 390.000 Euro Fördermittel geflossen.
Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung finanziert. Der Stadt Kassel stehen eine Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Ob mobile Handyaufladung im stylischen Trailer, Yoga-Stunden im neu ausgestatteten Übungsraum oder die neueste Augenmesstechnik beim Optiker: Lokale Ökonomie ist eine tolle Chance, für kleine und mittlere Unternehmen und Existenzgründer für ihre Ideen und Vorhaben eine finanzielle Unterstützung zu erhalten. Antragsberechtigte Unternehmen erhalten für Investitionssummen ab 5000 Euro eine Förderung, um ihre Vorhaben im Programmgebiet zu realisieren. Die Förderung beträgt bis zu 25.000 Euro pro Unternehmen. Die Zuwendungen sollen kleinen und mittleren Unternehmen sowie Freiberuflern im Programmgebiet Anreize bieten zur Ansiedlung, Existenzgründung, Sicherung bzw. Erweiterung ihres Standortes sowie Verlagerung innerhalb des Programmgebietes bzw. in das Programmgebiet. Auch externen Ansiedlungsinteressenten sind also angesprochen.
"Es hat sich gelohnt"
Dass es sich lohnt einen Antrag zu stellen, beweisen die bereits abgeschlossenen Maßnahmen: Jochen Korn, Geschäftsführer von Korn-Produkte, Betonmanufaktur, stellt fest: „Wir können jetzt dank der EFRE-Förderung flexibler auf Kundenanfragen reagieren, da wir das Bedrucken unserer Produkte nun nicht mehr als Fremdleistung einkaufen müssen. Auch wenn die Antragstellung ein bisschen mit Arbeit verbunden war: Für uns hat es sich gelohnt! Das Geld, das wir bekommen haben, müssen wir nicht zurückzahlen. Wir waren positiv überrascht, dass es eine solche Fördermöglichkeit hier bei uns in Rothenditmold gibt.“ Das Unternehmen, das bereits mit verschiedenen Designpreisen ausgezeichnet wurde, entwirft Produkte aus Beton und stellt diese auch selbst her. Die Produkte sind dank ihrer feinen Oberfläche zum Bedrucken geeignet. Kreative Ideen für z.B. personalisierte Werbegeschenke, Schilder und Verpackungen lassen sich nun direkt vor Ort umsetzen.
Ebenfalls in Rothenditmold sitzt das Unternehmen JS Medientechnik GmbH & Co. KG. Durch die Corona-Krise sah sich das Unternehmen, dessen Schwerpunkt auf Event- und Medientechnik liegt, gezwungen, neue Geschäftsfelder auszubauen. Professionelle Studiokameratechnik sollte das bestehende Angebot erweitern und ein neuer Hubstapler war nach einem Umzug in eine größere Halle auch notwendig geworden. „Aufgrund der weiter andauernden Pandemie sind Online-Veranstaltungen nach wie vor die einzigen, die für Umsatz sorgen. Die Anschaffungen haben das Rückgrat für diverse Veranstaltungsformate gestärkt. Wir blicken nach einigen schweren Monaten wieder positiver in die Zukunft und freuen uns über die Unterstützung durch die EFRE-Förderung,“ resümiert Geschäftsführer Jens Berthold.
Beispiele für förderfähige und nicht förderfähige Vorhaben
Förderfähige Investitionen
Bau- und Umbau
- Umbau- und Renovierungskosten eines Gebäudes (auch von Mietobjekten), bei Selbstnutzung des antragstellenden Unternehmens
- Material, das für den Umbau oder/und die Renovierung benötigt wird (z.B.: Farben, Fußbodenbeläge, ...)
Betriebsausstattung und -einrichtung
- Einrichtungs-/Ausstattungsgegenstände (z.B. Tische, Stühle, Regale, ...)
- Maschinen, Geräte etc. (z.B.: Telefon, Registrierkasse, Computer, Werkzeugmaschinen, ...)
- Anschaffung von Hardware, Software und Erstlizenzen
- Erwerb von gebrauchtem Material (nur bei Existenzgründung)
- PKW, die dem originären Betriebszweck dienen (z.B. zum Transport bei einem Handwerksbetrieb)
- Verbrauchsmaterial als Erstausstattung (z.B. Servietten, Papier, Tinte...), gilt nur für Existenzgründer in der Gründungsphase
Markteintritt/ Werbung
- Einmalige Einrichtung einer Internetseite
- Gestaltungs- und Druckkosten von Briefpapier, Visitenkarten, Flyern
- Anzeigen, zur Eröffnungswerbung des Betriebs
- bei hohen Werbekosten und umfangreichen Maßnahmen ist die Vorlage eines detaillierten Marketingplans notwendig.
(Die förderfähigen Investitionen sind einzeln und mit Angaben von Nettopreisen in einem separaten Investitionsplan aufzuführen. Der detaillierte Investitionsplan ist die Grundlage zur Berechnung der Förderzuschüsse.)
Nicht förderfähige Investitionen
- Erwerb von Grundstücken
- Dekorationsgegenstände die nicht der originären Ausübung der Geschäftstätigkeit dienen
- Kosten für laufende betriebliche, private Aufwendungen und Verbrauchsgüter, z.B.: Gründungskosten (z.B. Notarkosten, Unternehmensberatung, Baugenehmigungen); betriebswirtschaftlich notwendige Anlaufkosten; laufende Kosten (z.B. Versicherungen, Benzin, Telefongebühren, Steuerberater); Löhne und Gehälter; Schulungskosten; Reisekosten; Lebenshaltungskosten der Gründer; Verbrauchsmaterialien (z.B. Toner, Tinte, Papier); PKW, die in erster Linie dem Personentransport dienen; Mietkaution
- Leasing
- zum Verkauf bestimmte Waren und Materialien
- bestimmte Branchen (siehe Lokale Förderbestimmungen der Stadt Kassel über die Gewährung von Zuwendungen)
In welchen Stadtbereichen wird gefördert?
Die Auswahl des Programmgebiets orientiert sich vor allem an den Fördergebietsgrenzen der laufenden integrierten Stadtentwicklungskonzepte. So werden Synergien in den Stadtteilen durch verschiedene Fördermöglichkeiten geschaffen, die zu einer positiven Gesamtentwicklung beitragen können. Unternehmen und Freiberufler, die sich für eine Förderung aus dem Programm interessieren, müssen entweder bereits im Programmgebiet ansässig sein oder ihre Investition zum Zwecke der Ansiedlung im Programmgebiet tätigen.
Eine detaillierte Abgrenzung des Programmgebiets ist der interaktiven Karte zu entnehmen.
Wie lange ist eine Förderung über das Programm möglich?
Anträge auf Förderung können ab sofort bis spätestens 31. März 2022 bei der Stadt Kassel – Amt für Stadtplanung, Bauaufsicht und Denkmalschutz - eingereicht werden. Dabei gilt: Wer früher beantragt, hat mehr Zeit. Jedoch darf die Umsetzung eines jeden Vorhabens maximal ein Jahr betragen. Späte Antragsteller haben weniger Zeit für die Umsetzung, da alle Investitionen am 31. Oktober 2022 abgeschlossen sein müssen!
Das Programm endet am 31. Dezember 2022.
Förderbestimmungen lokale Ökonomie
Die Förderbestimmungen der Stadt Kassel beinhalten alle wichtigen Informationen zu dem Programm. Jeder Antragsteller sollte die Förderbestimmungen gelesen haben, bevor ein Antrag gestellt wird. So lassen sich schon früh Fehler in der Antragstellung vermeiden.
In den Förderbestimmungen steht, welche Vorhaben gefördert werden können, wer antragsberechtigt ist, nach welchen Kriterien über eine Förderung entschieden wird (z.B. Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Projektträgers, wirtschaftliche Angemessenheit der Projektkosten, gesicherte Finanzierung, nachhaltige Tragfähigkeit, Beurteilung der Marktchancen, stimmiges Unternehmenskonzept, gute Geschäftsidee), die Höhe der Förderquoten für die verschiedenen Vorhaben und was ansonsten noch zu beachten ist.
Antrag stellen
Wenn alle Kriterien aus den Förderbestimmungen erfüllt sind und das Vorhaben sich im Programmgebiet befindet, können hier die Antragsunterlagen heruntergeladen und postalisch an das Amt für Stadtplanung, Denkmalschutz und Bauaufsicht geschickt werden. Sind alle Unterlagen vollständig, werden diese weiterbearbeitet. Sollte dies nicht der Fall sein, bekommt jeder Antragsteller die Möglichkeit, innerhalb einer Vier-Wochen-Frist die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Der Förderausschuss (siehe Ansprechpartner) des Programms bespricht dann die eingegangenen Anträge und entscheidet über eine Förderung. Unter dem Punkt Termine können Sie die Sitzungstermine des Förderausschusses einsehen sowie die entsprechenden Abgabefristen der Anträge.
Zu dem Antrag gehören in jedem Fall die folgenden Anhänge:
- Pflichtanlagen 1-3
- Kurzbeschreibung des Unternehmens
- Aktuelle betriebswirtschaftliche Aufstellung und Jahresabschlussunterlagen (soweit das Geschäftsjahr länger als sechs Monate zurückliegt)
- Darstellung der Zukunftsaussichten mit Planzahlen, Umsatzerwartung
- Wenn zutreffend: Sind Überbrückungshilfen in Anspruch genommen worden? Sind andere Förderprogramme in Anspruch genommen worden? (Doppelförderung ist ausgeschlossen!)
- Detaillierter Investitionsplan mit Nettopreisen
Bei hohen Förderbeträgen (ab 25.000 Euro) und Existenzgründungen:
- Liquiditäts- und Umsatzplan über mind. zwei Jahre
- Vollständiges Unternehmenskonzept (Existenzgründer)
- Bescheinigung des Steuerberaters/der Bank über das Eigen- und Fremdkapital
- Bescheinigung der Bank über die Gesamtfinanzierung des Vorhabens (bei Fremdkapitalbedarf)
Nachweise zu Ziffer 6.1 (Förderung der Mieten und Pachten) und 7.4 (Kurzfristige Erhöhung der Fördersätze) der Förderbestimmungen vom 14.09.2020:
Die folgenden Nachweise müssen zusätzlich zum Antrag formlos eingereicht werden:
- Der Zusammenhang des erhöhten Zuwendungsbedarfs mit den unvorhersehbaren Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs ist vom Zuwendungsempfänger/Antragsteller zu beschreiben.
- Es ist nachvollziehbar darzulegen, dass die Krise für den Zuwendungsempfänger unvorhersehbar war.
- Die Auswirkungen der Krise auf das Vorhaben bzw. den Zuwendungsempfänger sind zu beschreiben (z. B. Umsatzeinbußen, Verlusten o.ä.)
Im Zusammenhang mit den neuen Fördermöglichkeiten und der Vorbereitung der benötigten Nachweise ist das RKW-Programm „Perspektivenberatung“ zu empfehlen.
Im Einzelfall kann der Förderausschuss weitere Unterlagen einfordern. Es werden nur vollständige Anträge im Förderausschuss besprochen.
Die Dokumente „Allgemeine Hinweise zur Antragsstellung“ und „Checkliste zur Vollständigkeit der Anträge“ sollen beim Ausfüllen helfen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartner.
Hinweis: Während der hessischen Ferienzeiten wird es voraussichtlich zu einer verzögerten Antragsbearbeitung kommen. Bitte bei der Planung der Vorhaben beachten.
Anlagen und Hilfestellungen
- Allgemeine Hinweise zur AntragsstellungPDF-Datei260 kB
- Checkliste zur Vollständigkeit der AnträgePDF-Datei280 kB
- Antrag Anlage 1: De-Minimis Erklärung (Pflichtanlage)PDF-Datei237 kB
- Antrag Anlage 2 SCHUFA (Pflichtanlage)PDF-Datei69 kB
- Antrag Anlage 3 Eigenkapital (Pflichtanlage)PDF-Datei212 kB
- Antrag Anlage 4 FremdkapitalPDF-Datei118 kB
FAQ
1. Umgang mit Förderung aus anderen Programmen
Für mein Vorhaben gibt es andere Möglichkeiten der Förderung, die ich aber nicht in Anspruch genommen habe. Kann ich Fördermittel aus dem Lokale-Ökonomie-Programm bekommen?
Grundsätzlich ist vorab immer zu klären, ob andere Landes- oder Bundesprogramme greifen. Das Lokale Ökonomie-Programm ist eine zusätzliche Hilfe, daher ist eine Nutzung anderer Programme für gleiche Zwecke stets zur bevorzugen.
Informationen zu verschiedenen Förderprogrammen gibt es beispielweise auf der Seite der WIBank unter www.wibank.de.
Beispiele für weitere, im Sinne der lokalen Ökonomie relevante, Förderprogramme:
Förderprogramm zur betrieblichen Förderung
Kurzbeschreibung: Das Förderprogramm des Landes Hessen ersetzt die sogenannte „GRW-Förderung“ in den Landesteilen, die nicht mehr zum Fördergebiet der GRW gehören, wie die Stadt und der Landkreis Kassel. Die Förderbedingungen entsprechen aber im Grundsatz der GRW. So sind auch hier kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt, die in der zu fördernden Betriebsstätte Güter herstellen oder Leistungen erbringen, die mehrheitlich überregional abgesetzt werden. Mit Zuschüssen begleitet können im Wesentlichen die Investitionen, die im Anlagevermögen aktiviert werden können. Viele Branchen, die nach „Lokaler Ökonomie“ förderfähig sind, z.B. Handwerk, Gastronomie, Einzelhandel, regional orientierte Dienstleister, scheiden bei diesem Förderprogramm aufgrund der fehlenden Überregionalität aus. Bei Produktionsbetrieben könnte aber geprüft werden, ob möglicherweise das Landesprogramm vorrangig zu beantragen wäre.
PIUS Invest
Kurzbeschreibung: „Mit Energieeinsparung, CO2-Einsparung, Schadstoffreduzierung oder Material- und Rohstoffeffizienz können Unternehmen Kosten sparen und ihre Produktivität erhöhen. Zur Realisierung sind aber häufig Investitionen notwendig – und die kosten eben! Genau da setzt das Förderprogramm PIUS-Invest des Hessischen Wirtschaftsministeriums an. Mit diesem Programm können Investitionen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen bis zu 30 Prozent (max. 500.000 €) der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Förderfähig sind Vorhaben, die zu einer wesentlichen Verbesserung der CO2-Bilanz im Rahmen von Prozess- und/oder Organisationsinnovationen beitragen, die die gesetzlich vorgegebenen Mindeststandards, soweit gegeben, übertreffen und die folgenden Ziele verfolgen: Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz, Speicherung von Energie, Produktion, Verteilung und Nutzung erneuerbarer Energien, Anpassung an den Klimawandel, Einsparung von Wertstoffen und Etablierung von Wertstoffkreisläufen, Einsatz von fortgeschrittenen Fertigungstechniken.“ (weitere Informationen auf www.rkw-hessen.de)
Digitalisierungsberatung
Kurzbeschreibung: „Kleine und mittlere Unternehmen, Selbständige und Freiberufler können ab sofort Beratungsleistungen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen mit Landesförderung in Anspruch nehmen. […] Beratungsprojekte für hessische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für bis zu zehn Tagewerke bezuschusst werden.
Der Zuschuss beträgt 600 EUR je Tagewerk - in EFRE-Vorranggebieten bis zu 650 EUR je Tagewerk. Also insgesamt maximal 6.000 EUR bzw. 6.500 EUR und max. 50% des Beratungshonorars. […] Mögliche Themenschwerpunkte der Digitalisierungsberatung können sein: Digitale Geschäftsmodelle, Digitalisierung der Prozesslandschaft, Digitalisierung des Marketings, Gewährleistung der IT-Sicherheit.“ (weitere Informationen auf www.rkw-hessen.de)
Digital-Zuschuss
Dieser Zuschuss kann ab 2021 wieder beantragt werden.
2. Definition Existenzgründer/Neuansiedlungen
Bis wann fällt ein Unternehmen in die Kategorie „Existenzgründer“ und erhält eine Förderung von 30 Prozent? Wann spricht man von einer Neuansiedlung?
Die ersten 60 Monate (= 5 Jahre) nach der ersten Gründungsinvestition werden als Existenzgründungsphase definiert. Wer schon ein weiteres Unternehmen besitzt, gilt nicht mehr als Existenzgründer und kann nur dann mit 30 % bezuschusst werden, wenn es eine Neuansiedlung ist. Bei einer Neuansiedlung muss tatsächlich ein fachlich neuer Bereich gegründet und nicht nur Tätigkeiten auslagert werden, die bereits von einem bestehenden Unternehmen zuvor geleistet wurden. Die bloße Umwandlung einer Rechtsform gilt ebenfalls nicht als Existenzgründung. Entscheidend ist für den Fünf-Jahres-Zeitraum der Eingangsstempel der Stadt Kassel auf dem Antrag.
3. Förderfähigkeit von Gründungskosten
Sind Nebenkosten für die Gründung selbst, wie z.B. Notarkosten oder Kosten für Gründungsberatung, förderfähig?
Nein, diese Kosten sind nicht förderfähig. Ebenso von der Förderung ausgeschlossen sind notwendige Genehmigungen und deren Kosten (z.B. Belehrung des Gesundheitsamtes). Als förderfähig gelten allerdings Verbrauchsmittel als Erstausstattung, so lange diese sich in einem kleineren Umfang bewegen, als die Gesamtinvestition. Waren, die zum Verkauf bestimmt sind, sind allerdings grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen.
4. Förderfähige Investitionen
Was zählt zu den förderfähigen Investitionen?
Alle unter 4.1 – 4.6 aufgeführten Beispiele, wenn die Investitionen ab dem Datum der Antragsbewilligung getätigt werden.
4.1 Bau- und Umbaukosten
Förderfähig sind alle Investitionen/Kosten die entstehen, wenn Sie Ihre angemieteten oder gekauften Geschäftsräume (Werkstätten, Büros, Lager, etc.) renovieren oder umbauen müssen, um sie Ihrem Geschäftszweck anzupassen (z.B. Elektro-, Maler- und Trockenbauarbeiten)
4.2 Markteintrittskosten/Werbung
Förderfähig sind alle Kosten, die zum Bekanntwerden des Betriebes nötig sind. Diese sind zeitlich begrenzt (keine Dauerwerbung). Bei umfangreichen Maßnahmen muss ein Marketingkonzept vorgelegt werden. Beispiele für Investitionen: Einmalige Einrichtung einer Internetseite, Gestaltungs- und Druckkosten für Flyer, Briefpapier, Visitenkarten und Werbeanzeigen.
4.3 Betriebsausstattung
In der Gruppe Betriebsausstattung sind z.B. Maschinen, Geräte (auch Computer), die Büroausstattung (Tische, Stühle...) und andere für den Geschäfts- oder Betriebsablauf notwendigen Gegenstände förderfähig.
Für den Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge werden nur dann gefördert, wenn sie zur Erfüllung des originären Geschäftszwecks erforderlich sind (z.B. Werkstatt- oder Verkaufswagen) und wenn der Fahrzeugtyp primär nicht zum Transport von Personen eingesetzt werden kann. Fahrzeuge, die einem Transport- und/ oder Logistikgewerbe dienen, können nicht gefördert werden.
Erstlizenzen sind für einen Zeitraum von bis zu 12 Monate förderfähig (dies ist abhängig vom bewilligten Durchführungszeitraum).
4.4 Betriebsmittel
Betriebsmittel, im Sinne von Verbrauchsmitteln als Erstausstattung, sind ausschließlich für Existenzgründer förderfähig und auch nur dann, wenn diese vom Umfang her geringer ausfallen, als die Gesamtinvestition. Waren, die zum Verkauf bestimmt sind, sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen.
4.5 Mieten und Pachten
Mieten und Pachten sind für Existenzgründer und für Unternehmen, die besonders durch die Corona-Krise betroffen sind, bis zu 12 Monaten förderfähig. Die Förderung von Mieten und Pachten ist an weitere Investitionen gebunden. Der Umfang der Förderung von Mieten und Pachten richtet sich nach der Gesamtinvestition. Die weiteren Investitionen müssen sich in einem größeren Umfang bewegen, als die geförderten Mieten und Pachten. Grundsätzlich werden nur Mieten und Pachten von Objekten bezuschusst, die im Förderprogramm liegen.
4.6 Umsatzfördernde Aktionen im Fördergebiet
Gewerbevereine und lokale Fördergemeinschaften können eine Förderung für umsatzfördernde Aktionen im Fördergebiet erhalten, wie z.B. für die Ausrichtung eines Straßenfestes.
5. Nachweise von Eigenkapital
Auf welche Weise soll Eigenkapital nachgewiesen werden, wenn es Teil der Gesamtfinanzierung ist?
Bis zu einer Höhe von 10.000 € kann Eigenkapital über eine formlose schriftliche Erklärung des Unternehmers und über das Formblatt „Eigenkapital“ als Anlage zum Förderantrag nachgewiesen werden. Bei höheren Beträgen ist zusätzlich eine aktuelle Bankbescheinigung oder ein Testat des Steuerberaters vorzulegen.
6. Zuschussfähigkeit einer Gebäudemodernisierung
Jemand besitzt ein nicht vermietbares Geschäftshaus und möchte dieses zur besseren Vermietbarkeit sanieren. Ist diese Investition förderfähig?
Eine Modernisierung von Gebäuden zum Zwecke der besseren Vermietbarkeit/Verkaufsmöglichkeit ist generell über den EU-Strukturfonds nicht finanzierbar. Eine Förderung von Immobilienunternehmen ist laut Förderrichtlinien auch ausgeschlossen. Zuschussfähig ist allein der Umbau von selbst genutzten Räumlichkeiten zur Erweiterung eines Betriebs bzw. Verbesserung der Betriebsbedingungen.
7. Zuschussfähigkeit des Erwerbs von bereits genutzten Maschinen und Geräten
Die Förderung für den Erwerb von gebrauchten Wirtschaftsgütern kommt nur unter den folgenden Umständen in Betracht:
- Die Anschaffung kann nicht von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen angeschafft werden.
- Der Verkäufer des Gebrauchtmaterials hat eine Erklärung abzugeben, aus der der Ursprung des Materials hervorgeht und in der bestätigt wird, dass es zu keinem Zeitpunkt in den vorangegangenen 7 Jahren mit Hilfe von nationalen oder gemeinschaftlichen Zuschüssen angekauft wurde.
- Der Preis des Gebrauchtmaterials darf seinen Marktwert nicht überschreiten und muss unter den Kosten für gleichartiges neues Material liegen.
- Das Material muss die für die Aktion erforderlichen technischen Merkmale aufweisen und den geltenden Normen und Standards entsprechen.
8. Definition Innovativ
Was ist eine Investition mit wesentlichem Innovationsgehalt?
Darunter fallen noch nicht marktgängige Neuerungen aus den Bereichen Technik, Umwelt, Kommunikation, Produktion und Dienstleistung. Der Begriff kann sich sowohl auf ein Unternehmenskonzept, als auch auf einen Produktionsvorgang oder ein Produkt selbst beziehen. Eine Investition in eine Maschine, die lediglich effektiver arbeitet, gilt nicht als Innovativ. Hier wird jeweils eine Einzelfallentscheidung im Förderausschuss getroffen. Grundsätzlich gilt: dem Förderausschuss muss eine nachvollziehbare Begründung zu Erhöhung der Förderquote vorgelegt werden.
9. Definition Nachhaltig
Wann gilt eine Investition oder ein Unternehmen als nachhaltig?
Nachhaltige Vorhaben sind solche, die einen besonderen Schwerpunkt auf der Nutzung sozio-kultureller, ökologischer und ökonomischer Ressourcen haben und dazu beitragen, dass diese nur soweit ver- und gebraucht werden, dass sie im Optimalfall auch zukünftigen Generationen in der gleichen Qualität und Quantität zur Verfügung stehen können. Bewertungskriterien sind u.a.:
- Chancengleichheit
- Materialverbrauch
- Emissionsausstoß
Der Förderausschuss entscheidet. Für eine Entscheidung benötigt der Förderausschuss eine nachvollziehbare Darstellung zu den oben genannten Punkten.
10. Nachweise zu COVID-19 Auswirkungen
Welche Nachweise werden benötigt, um als Unternehmen zu gelten, das besonders von den COVID-19 Auswirkungen betroffen ist?
Die folgenden Nachweise müssen zusätzlich zum Antrag formlos eingereicht werden:
1) Der Zusammenhang des erhöhten Zuwendungsbedarfs mit den unvorhersehbaren Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs ist vom Zuwendungsempfänger/Antragsteller zu beschreiben.
2) Es ist nachvollziehbar darzulegen, dass die Krise für den Zuwendungsempfänger unvorhersehbar war.
3) Die Auswirkungen der Krise auf das Vorhaben bzw. den Zuwendungsempfänger sind zu beschreiben (z. B. Umsatzeinbußen, Verlusten o.ä.)
Im Zusammenhang mit den benötigten Nachweisen, ist das RKW-Programm „Perspektivenberatung“ zu empfehlen.
Die Ansprechpartner/ der Förderausschuss
Ansprechpartner sind das Amt für Stadtplanung, Denkmalschutz und Bauaufsicht als Projektleitung sowie die Mitglieder des Förderausschusses. Die Projektleitung ist vor allem dafür zuständig, die eingehenden Anträge zu prüfen, Zuwendungsbescheide auszustellen, Zuschüsse auszuzahlen und die korrekte Verwendung zu prüfen. Die Mitglieder des Förderausschusses leisten Hilfestellung bei der Antragsstellung, informieren, beraten zu Unternehmenskonzepten und Existenzgründungen und klären Fördermöglichkeiten.
Der Förderausschuss besteht aus Vertretern der Stadt Kassel, der Handwerkskammer Kassel, der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg, der Wirtschaftsförderung Region Kassel GmbH und dem RKW Hessen. Er setzt sich alle vier Wochen zusammen, um die eingeschickten Anträge zu prüfen und Entscheidungen zu treffen.
Alle Ansprechpartner stehen kostenlos für Fragen und Hilfestellung zu dem Programm und den Antragsunterlagen zur Verfügung.
Frau Larissa Most
Anschrift
Stadtplanungsamt Kassel
Raum 305
Untere Königsstraße 46
34117 Kassel
Kontakt
- 0561 787-5904
- 0561 787-6115
- lokale.oekonomiekasselde
Frau Sabine Heinemann
Anschrift
Stadtplanungsamt Kassel
Raum 102
Untere Königsstraße 46
34117 Kassel
Kontakt
- 0561 787-6709
- 0561 787-6115
- lokale.oekonomiekasselde
Wirtschaftsförderung Region Kassel GmbH (WFG)
Anschrift
Herr Pascal Vaupel
Kurfürstenstraße 9
34117 Kassel
Kontakt
- 0561 7073388
- 0561 7073359
- vaupelwfg-kasselde
Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg (IHK)
Anschrift
Herr Carsten Heustock
Kurfürstenstraße 9
34117 Kassel
Kontakt
- 0561 7891277
- 0561 7891475
- heustockkassel.ihkde
Handwerkskammer Kassel (HWK)
Anschrift
Frau Barbara Eiffert
Scheidemannplatz 2
34117 Kassel
Kontakt
- 0561 7888151
- 0561 7888150
- barbara.eifferthwk-kasselde
Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft (RKW Hessen GmbH) - Büro Kassel
Anschrift
Herr Thomas Fabich
Ludwig-Erhard-Straße 4
34131 Kassel
Kontakt
- 0561 9309992
- 0561 9309999
- t.fabichrkw-hessende