„Haus- und Hofprogramm“

Das „Haus‐ und Hofprogramm“ ermöglicht die Förderung von privaten Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden und Freiflächen im Fördergebiet Unterneustadt und Bettenhausen.

Fördergebiet des Haus- und Hofprogramms in der Unterneustadt
Fördergebiet des Haus- und Hofprogramms in Bettenhausen

Die Stadtverordneten haben am 17. Juli 2023 die Fortschreibung der Richtlinie des „Haus‐ und Hofprogramm Unterneustadt‐Bettenhausen“ beschlossen; erstmalig wurde es im Jahr 2020 beschlossen. Damit werden Hauseigentümerinnen und -eigentümer bis 2028 Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen aus dem Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist, dass die beabsichtigten Baumaßnahmen den Zielen des Städtebauförderprogramms entsprechen.

Ziel der Förderung ist es, die Attraktivität der Stadtteile als Wohnstandorte zu stärken. Daher werden insbesondere Maßnahmen an Wohngebäuden und privaten Grundstücken bzw. Freiflächen gefördert. Dies können sowohl für den öffentlichen Raum wirksame Modernisierungsmaßnahmen wie z. B. eine Fassadensanierung oder die Belebung eines Ladengeschäftes als auch Verbesserungen der Freiflächen wie z. B. die Pflanzung von Bäumen oder die Herstellung von nutzbaren Aufenthaltsflächen sein.

Gefördert werden u.a.:

  • Fassadensanierungen mit Relevanz für den öffentlichen Raum (z.B. Freilegung von Fachwerkfassaden)
  • Wiedernutzung von leerstehenden Gebäuden oder Ladenlokalen im Zusammenhang mit einer Fassadensanierung
  • Umbau von Laden-, Gastronomie- und Büroräumen auch außerhalb von Fußgängerzonen z.B. zu Wohnraum
  • Für den öffentlichen Raum wirksame Wohnumfeldmaßnahmen, z.B.: Umgestaltung, Entsiegelung und Begrünung von Freiflächen und Fassaden, die Schaffung barrierefreier Zugänge und Aufenthaltsbereiche für Bewohnerinnen und Bewohner, die Herstellung eines Sichtschutzes für Abfall und Müllcontainer, die Schaffung von Abstellflächen/Überdachung für Fahrräder und Kinderwagen oder die Errichtung von Spielgeräten
  • Beratungs-, Architekten- und Ingenieurleistungen für den vereinbarten Fördergegenstand

Für die Modernisierung der Gebäude und für die Verbesserung der Freiflächen können jeweils 20.000 Euro an Fördermitteln pro Grundstück beantragt werden. Dabei sind 25 Prozent der unrentierlichen Kosten bis höchstens 20.000 Euro für die Modernisierung eines Gebäudes und 50 Prozent der unrentierlichen Kosten bis höchstens 20.000 EUR für die Verbesserung einer Freifläche förderfähig. Die Förderung beschränkt sich auf die beschlossenen Fördergebiete im Bereich der Unterneustadt und Bettenhausen (siehe Karte Förderkulissen Unterneustadt-Bettenhausen). 

Eine Beratung durch das Fördergebietsmanagement ist telefonisch, aber auch vor Ort in der Leipziger Straße 15 möglich. Dort können Sie sich gerne als interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer bei den zuständigen Projektleitern Dominik Reimann und Clemens Exner nach Terminvereinbarung über die Fördermöglichkeiten beraten lassen.