Bitte melden Sie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Ihre Versammlung beziehungsweise Ihren Aufzug spätestens 48 Stunden vor ihrer öffentlichen Bekanntgabe beim Ordnungsamt an.
Das Versammlungsgesetz ist nicht anzuwenden bei kulturellen, sportlichen, religiösen oder gewerblichen Veranstaltungen (kann auch für Flashmobs gelten).
Sie haben mehrere Möglichkeiten, eine Versammlung/Aufzug anzumelden:
- Online‐Service nutzen
- formlos beantragen
Wenn Sie Ihre Versammlung formlos anmelden möchten, benötigen wir folgende Angaben:
- Namen, Geburtsdatum und Wohnanschrift der antragstellenden Person.
- Angaben zum Anlass (dem Thema)
- Ort (bei Aufzügen bitte den gesamten Streckenverlauf angeben)
- Zeitpunkt
- Dauer
- Teilnehmerzahl
- Anzahl der Redebeiträge
- den Verantwortlichen (Name Geburtsdatum und Anschrift)
- ggf. geplante Aktionen (zum Beispiel Straßentheater, Livemusik)
Grundsätzlich:
Sollten Sie vom Ordnungsamt keine weitere Nachricht erhalten, gilt Ihre Versammlung als angemeldet. Andernfalls, beispielsweise wenn der gewünschte Versammlungsort bereits vergeben wurde oder die Trasse eines beabsichtigten Aufzugs nicht begehbar ist, wird sich die Ordnungsbehörde bei Ihnen melden.
Sollten für einen Demonstrationszug größere Straßensperrungen erforderlich werden oder während der Veranstaltung zusätzliche Aktionen geplant sein, sorgen wir für eine Abstimmung mit den entsprechenden Fachdienststellen und der Polizei.