Beschreibung
Aufgrund vorgetragener Beschwerden und Hinweisen auf Ungeziefer wird der Befall an Ort und Stelle durch das Gesundheitsamt als Fachamt überprüft.
Sollte ein Befall festgestellt werden, kann durch Erlass einer Ordnungsverfügung die Bekämpfung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes angeordnet und durchgesetzt werden.
In den Fällen, wo eine Bekämpfung nicht erfolgt ist, werden vom Ordnungsamt Maßnahmen ergriffen.
Bei Rattenbefall auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen, Kanälen usw. wird die Bekämpfung vom Kasseler Entwässerungsbetrieb bzw. vom Umwelt- und Gartenamt veranlasst.
Bei Rattenbefall auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen, Kanälen usw. wird die Bekämpfung vom Kasseler Entwässerungsbetrieb bzw. vom Umwelt- und Gartenamt veranlasst.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel