Beschreibung
Sie möchten eine Lotterie veranstalten? Dann wären da zunächst einmal einige Fragen zu beantworten:
- Für welche Institution ist der Erlös der Lotterie vorgesehen?
- Aus welchem Anlass soll die Lotterie stattfinden?
- Wo sollen die Lose verkauft werden und wo soll die Verlosung stattfinden (Standort, im Freien oder in geschlossenen Räumen)?
- Wann sollen die Lose verkauft werden und wo soll die Verlosung stattfinden (Zeitraum)?
- Preis je Los?
- Anzahl der Lose?
- Art und Anzahl der Gewinne; gekaufte oder gespendete Gewinne? Gesamtwert?
- Höhe des erwarteten Erlöses?
Mit Hilfe Ihrer Antworten können wir entscheiden, ob die von Ihnen geplante Verlosung genehmigungsfähig ist. Ist dies der Fall, erhalten Sie von uns eine lotterierechtliche Genehmigung.
Auch Sie können prüfen, ob wir Ihnen eine Lotterie genehmigen dürfen. Denn private Lotterien dürfen von uns nur dann genehmigt werden, wenn der Reinertrag ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätigte Zwecke verwendet wird. Deshalb kommt unserer ersten Frage bereits eine besondere Bedeutung zu.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Erlaubnispflichtige Gewerbe
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel