Jäger und Jägerinnen erhalten nach einer bestandenen Jägerprüfung auf Antrag beim Ordnungsamt einen Jagdschein. Für das Jagen im Wald wird zusätzlich ein Begehungsschein des Jagdrechtsinhabers benötigt.
Beschreibung
Um in Hessen die Jagd ausüben zu dürfen, muss man:
Inhaber /in eines gültigen Jagdscheines sowie
zur Ausübung der Jagd in einem Jagdbezirk berechtigt sein.
Mit dem amtlichen Jagdschein kann die Jägerin oder der Jäger die Sachkunde sowie die grundsätzliche Erlaubnis, der Jagd nachgehen zu dürfen, nachweisen.
Details
Verfahrensablauf
Derzeit werden Jagscheine – nach Priorität ausgerichtet – termingerecht verlängern. Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen wurden bereits darauf ausgerichtet.
Von persönlichen Vorsprachen bitten wir abzusehen. Bitte lassen Sie uns folgende Unterlagen postalisch zukommen:
Versicherungsbestätigung in Kopie,
eine zustimmende und unterzeichnete Erklärung zur Abfrage auch beim Verfassungsschutz und
den Jagdschein selbst
Wir werden die Verlängerung schnellstmöglich vornehmen. Sofern es noch Rückfragen gibt, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Die Zahlung der Jagdscheingebühr und der Jagdabgabe kann anschließend nach einer gesonderten Rechnungsstellung erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Beantragung der Erteilung des Jagdscheins ist einzureichen:
das Prüfungszeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Jägerprüfung im Original,
eine Bestätigung über eine abgeschlossene, ausreichende Jagdhaftpflicht (500.000€ für Personenschäden, 50.000€ für Sachschäden), sowie
Zahlungsmittel zur Begleichung der Verwaltungsgebühr sowie der Jagdabgabe.
Vor Erteilung eines Jagdscheines muss weiterhin eine Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit stattfinden.
Ausländerjagdscheine können aufgrund spezieller Regelungen ohne Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung erteilt werden. Zur Erteilung eines Ausländerjagdscheines ist die Sachkunde durch bspw. die Vorlage eines ausländischen Jagdscheines nachzuweisen.
Jugendjagdscheine können Jugendlichen im Alter zwischen sechzehn und achtzehn Jahren erteilt werden.
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