Beschreibung
Die Fuldaauen-Ordnung regelt die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Naherholungsgebiet Fuldaaue.
Ordnungswidrig handelt:
- wer Landschaft, Wege oder Einrichtungen verunreinigt,
- mit Fahrrädern außerhalb von Wegen oder Straßen oder mit Kraftfahrzeugen einschließlich motorgetriebener Fahrräder außerhalb öffentlicher Straßen oder Parkplätze fährt,
- wer reitet,
- wer Hunde nicht an der Leine führt, oder Hunde ins Wasser, in den Uferbereich oder auf die gekennzeichneten Kinderspielplätze läßt,
- wer fischt,
- wer von den Sandbänken aus oder im FKK-Bereich fischt, wenn dort der vorgesehene Bade- und Erholungsbetrieb stattfindet,
- wer offenes Feuer entzündet, innerhalb des Uferbereiches oder auf anderen als handelsüblichen Grillgeräten grillt, oder wer Glut und Ascherückstände nicht sorgfältig löscht und beseitigt,
- wer die Wege verläßt.
Wer gegen die Regeln der Fuldaauen-Ordnung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Fuldaauen-Ordnung
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Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Anschrift
Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel