Zulässige Brennmaterialien
Im Rahmen von Brauchtumsfeuern darf nur trockenes Holz verbrannt werden. Das Verbrennen von beschichtetem, behandeltem Holz wie z.B. behandelte Paletten und Schalbretter, Gartenabfällen sowie sonstige Abfällen (z.B. Altreifen) ist verboten. Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle, Mineralprodukte oder andere Abfälle dürfen weder zum Anzünden noch zur Unterhaltung des Feuers genutzt werden. Darüber hinaus muss das verwendete Brennmaterial so trocken sein, dass es unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennt.
Durchführung
Igel, Vögel und andere kleine Tiere suchen sich aufgeschichtete Holzstapel gerne als Versteck bzw. Brutplatz aus. Das Brennmaterial darf daher erst am Tag der Veranstaltung aufgeschichtet werden, damit das Feuer nicht zur Todesfalle wird.
Die Höhe des aufgeschichteten Brennmaterials sowie der Durchmesser dürfen jeweils 2m grundsätzlich nicht überschreiten.
Der vorgesehene Untergrund für das Brauchtumsfeuer ist vorab mit Sand, Kies oder Steinen abzudecken, sofern es sich nicht bereits um einen besandeten oder bekiesten Platz handelt. Ggf. ist ein Sicherheitsstreifen anzulegen. Das Feuer ist möglichst auf der bereits vorgeschädigten Brandfläche der Vorjahre vorzubereiten. Weitere Feuerstellen dürfen nicht angelegt werden.
Nach Beendigung der Veranstaltung sind die Flächen innerhalb von drei Tagen wieder in ihren vorherigen Zustand zu versetzen. Hierzu sind auch alle in die Landschaft eingebrachten Dinge umgehend zu entfernen (die gilt auf für Reste des Feuers).
Rauch und Funkenflug dürfen Personen und benachbarte Grundstücke nicht gefährden.
Jegliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung aufgekommenen Abfälle sind nach Beendigung der Veranstaltung ordnungsgemäß zu entsorgen.
Aufsicht
Die Durchführung eines Brauchtumsfeuers bedarf mindestens einer Aufsichtsperson, die das Feuer sowie die Einhaltung der Maßgaben vom Entzünden bis zum Erlöschen des Feuers überwacht.
Das Abrennen ist von der Aufsichtsperson so zu steuern, dass das Feuer unter ständiger Kontrolle gehalten wird. Dabei ist möglichst gegen den Wind zu verbrennen.
Es ist auf ausreichenden Personenabstand zum Feuer zu achten. Kinder sind besonders zu beaufsichtigen.
Bei aufkommendem Wind oder, wenn durch starke Rauchentwicklung eine Verkehrsbehinderung oder eine erhebliche Behinderung der Allgemeinheit eintritt, ist das Feuer umgehend zu löschen und möglichen Anordnungen der Behörden ist Folge zu leisten. Zur Beseitigung einer möglichen Brandausbreitung ist für ausreichend Feuerschutz in Form von gefüllten Wassereimern oder anderer geeigneter Löschmittel zu sorgen.
Vor Verlassen der Abbrennstelle ist durch die Aufsichtsperson sicherzustellen, dass Feuer und Glut vollständig erloschen sind.