Rettungsdienstbescheinigung

Für die Tätigkeit im Rettungsdienst benötigen Sie in Hessen eine amtsärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes.

Beschreibung

Nach der Verordnung zur Durchführung des hessischen Rettungsdienstgesetzes darf der Leistungserbringer nur Personen einsetzten, die vor Aufnahme der Tätigkeit, danach jeweils vor Ablauf von 3 Jahre durch Vorlage einer Bescheinigung des Gesundheitsamtes nachgewiesen hat, dass von ihnen nicht die Gefahr einer Infektionskrankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ausgeht.

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin.

Anschrift und Öffnungszeiten

Amtsärztlicher Dienst

Anschrift

Kreishaus
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel

Angaben zur Erreichbarkeit

  • Barrierefreier Zugang
  • WC

Amtsärztlicher Dienst - Standort Hofgeismar

Anschrift

Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar

Amtsärztlicher Dienst - Standort Wolfhagen

Anschrift

Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen