Beschreibung
Das Tierschutzgesetzes dient dem Schutz aller Tiere. Wirbeltiere stehen unter einem besonderen Schutz.
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, die innerhalb des Gebietes der Stadt Kassel festgestellt wurden, können beim Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit angezeigt werden. Die betreffenden Tierhaltungen werden zeitnah amtlich überprüft.
Weitere Informationen zum Thema Wie zeige ich einen Tierschutzfall an?
Der Deutsche Tierschutzbund e.V. bietet auf seiner Webseite zu verschiedenen Tierschutzthemen Informationsbroschüren an.
Auch die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. stellt zahlreiche Merkblätter zur Verfügung.
Auf Grund des Tierschutzgesetzes unterliegen bestimmte Tierhaltungen der Aufsicht durch das Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit.
Zum Beispiel:
- Nutztierhaltungen, einschließlich Pferdehaltungen,
- Schlachtstätten,
- Versuchstierhaltungen,
- Tierheime und Tierpensionen,
- Zoologische Gärten,
- Ausbildungseinrichtungen für Schutzhunde,
- Tierbörsen,
- Gewerbsmäßige Hunde- oder Katzenhaltungen,
- Zoofachgeschäfte,
- Viehhandlungen,
- Tiertransportunternehmen,
- Gewerbsmäßige Reit- und Fahrbetriebe,
- Zirkusunternehmen,
- Schädlingsbekämpfungsunternehmen
Einige Tätigkeiten im Umgang mit Tieren bedürfen der Erlaubnis des Amtes Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit.
Erlaubnispflichtig (§ 11 Tierschutzgesetz) sind zum Beispiel:
- Die Zucht und Haltung von Tieren zu Versuchszwecken,
- die gewerbsmäßige Zucht von Wirbeltieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren,
- der Betrieb eines Tierheims oder einer Tierpension,
- der Betrieb eines Zoologischen Gartens,
- die Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte,
- die Ausrichtung einer Tierbörse,
- ein gewerbsmäßiger Reit- und Fahrbetriebe,
- der Betrieb eines Tiertransportunternehmens,
- das gewerbsmäßige zur Schau stellen von Tieren,die gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge.