Beschreibung
Eine der Hauptaufgaben der kommunalen Lebensmittelüberwachung ist es, den Verbraucher/die Verbraucherin vor gesundheitlichen Gefahren ausgehend von Lebens‐ und Futtermitteln, aber auch Bedarfsgegenständen und Kosmetika zu schützen und einer Irreführung und Täuschung der Konsumenten entgegenzuwirken.
Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure überprüfen täglich bundesweit das Lebensmittelangebot und die Hygiene in Lebensmittelbetrieben. Trotzdem kommt es immer wieder zu verdorbenen Waren, falschen Etikettenangaben oder verschmutzten Verkaufstheken.
Das Überwachungspersonal kann nicht überall und immer präsent sein - Lebensmittelüberwachung erfolgt risikoorientiert. Aus diesem Grund sind Sie als Verbraucher/in wichtige Partner der Kontrolleurinnen und Kontrolleure.
Ist Ihnen ein Verstoß gegen das Lebensmittelrecht aufgefallen oder sind Sie mit einem bedenklichen Bedarfsgegenstand oder Kosmetischen Mittel in Berührung gekommen, sollten Sie immer zuerst dem Verkäufer/die Verkäuferin oder Gastwirt/Gastwirtin Ihre Beschwerde vortragen. In aller Regel wird bei berechtigten Klagen der Betrieb selbst Ersatz leisten oder Missstände abstellen.
Die Lebensmittelüberwachungsbehörden sollten Sie jedoch insbesondere dann einschalten, wenn Ihre Reklamation nicht beachtet wird, sich die Vorkommnisse häufen oder gesundheitliche Störungen auftreten.
Für diese Fälle steht Ihnen unser Online-Service zur Verfügung.
Ihre Hinweise werden unverzüglich bearbeitet.
Weiterhin können Sie Fälle melden, in denen Lebensmittel gewerbsmäßig (jeglicher Umgang mit Lebensmitteln außerhalb des privaten häuslichen Bereichs) in einer Art hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden, welche die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung bergen. Das betrifft insbesondere ekelerregende oder sonstige Beeinträchtigungen der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit von Lebensmitteln. Als Beispiele sind hier ein Mangel an Sauberkeit der mit dem Lebensmittel umgehenden Personen zu nennen (z.B. nicht angemessene oder verschmutzte Arbeitskleidung, offene Wunden) oder nicht sauber oder instand gehaltene Betriebsstätten sowie nicht angemessener Umgang oder nicht angemessene Lagerung von Lebensmitteln.
Über den Beschwerde‐Button (Öffnet in einem neuen Tab)haben Verbraucher/innen im „VerbraucherFenster Hessen“ die Möglichkeit, anonym Hinweise auf vermutliche Verstöße auch außerhalb des städtischen Zuständigkeitsbereichs zu geben.
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Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit
Anschrift
Stegerwaldstraße 26a
34123 Kassel